1% Regelung und Fahrten am Wochenende.

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Hallo,

am besten kann Dir das Dein Chef beantworten. Im Allgemeinen ist es so, das mit einem Firmenwagen privat gefahren werden darf, bis der Arzt kommt, dafür versteuerst Du die 1% + KM Pauschale einfacher Arbeitsweg. Es ist nur wichtig, das man nicht über die KM Grenze kommt. Im Leasingvertrag mit dem Autohaus ist eine maximale KM Angabe hinterlegt worden. kommt man nun über besagte kostet es es teilweise richtig Geld. Ansonsten: Dein Chef hat Dir nicht gesagt wieviele KM Du privat fahren darfst, aber 900 KM für eine Tankfüllung stehen in keinem Verhältnis. Das letzte Gesagte ist meine persönliche Meinung.

Gruß

Bei der 1% Regelung wird eben 1% des Neuwagenpreises für das Auto als geldwerter Vorteil behandelt. D. h. bei einem Auto, welches 35 000 € Anschaffungskosten hat, werden 350.--€ bei der 1% Regelung als "zusätzliches" Gehalt in der Gehaltsabrechnung erscheinen, die versteuert werden müssen. Wenn im Überlassungsvertrag vereinbart ist, dass alle Kosten für das Fahrzeug von der Firma übernommen werden, dann spielt es keine Rolle, ob man am Wochenende, Samstag oder Sonntag tankt. Auch die Heimfahrten zählen dazu. Könnte freilich auch andere Regelungen geben, die aber im Vertrag festgelegt wurden. Tankkosten im Urlaub werden meist nicht übernommen, was auch verständlich ist. Die Kosten für das Tanken, ohne Urlaub, rechnet man über eine Reisekostenabrechnung monatlich ab, so es keine Tankkarte von der Firma gibt, die kostenloses Tanken an bestimmten Tankstellen erlaubt. Ansonsten hebt man die Tankkbelege auf und rechnet diese monatlich mit der Firma ab. Erhält dann das verauslagte Geld für das Tanken zurück. Ich hatte viele Jahre einen Firmenwagen und konnte diesen nutzen, auch für Urlaubsfahrten. Habe, bevor ich in den Urlaub fuhr, das der Firma mitgeteilt. Die hat dann eine separate Haftpflichtversicherung, für mich auch kostenlos, abgeschlossen und ich konnte in den Urlaub fahren, ohne Einschränkungen, ausser tanken. Wie gesagt, es gibt da unterschiedliche Regelungen bei der Nutzung von Firmenwagen. Manche Arbeitgeber berücksichtigen die täglichen Fahrten von zuhause zur Arbeitsstelle als Fahrtkostenvergütung und nehmen Abzüge vor.
Wird nicht nach der 1% Regelung verfahren, ist ein Fahrtenbuch zu führen. Bei Freiberuflichen ist die Abrechnung über ein Fahrtenbuch, so man viel fährt, meist günstiger, als die 1% Regelung.