1% Regelung und Fahrten am Wochenende.

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Hallo,

am besten kann Dir das Dein Chef beantworten. Im Allgemeinen ist es so, das mit einem Firmenwagen privat gefahren werden darf, bis der Arzt kommt, dafür versteuerst Du die 1% + KM Pauschale einfacher Arbeitsweg. Es ist nur wichtig, das man nicht über die KM Grenze kommt. Im Leasingvertrag mit dem Autohaus ist eine maximale KM Angabe hinterlegt worden. kommt man nun über besagte kostet es es teilweise richtig Geld. Ansonsten: Dein Chef hat Dir nicht gesagt wieviele KM Du privat fahren darfst, aber 900 KM für eine Tankfüllung stehen in keinem Verhältnis. Das letzte Gesagte ist meine persönliche Meinung.

Gruß

PLOOS 
Fragesteller
 02.02.2015, 07:03

Servus,

Wie meinst Du deinen letzten Satz?

Tasferal  02.02.2015, 07:10
@PLOOS

Hi,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, möchtest Du 900 km fahren, da dort das Benzin günstiger ist, um selbst Geld zu sparen. Das halte ich für nicht angebracht Deinem Chef gegenüber, da das Verhältnis nicht stimmt. Abnutzung des PKW etc. Bei dem was Du geschildert hast, spricht ansonsten nichts dagegen, da Dein Chef Dir ja nicht gesagt hat: "Maximal darfst Du am Wochenende 200 km fahren"

Gruß

PLOOS 
Fragesteller
 02.02.2015, 07:18

Nein das ist falsch rüber gekommen. Ich besuche evtl alle 2 Monate zusammen mit Frau und Kind die Schwieger Eltern die bei Dortmund Leben.

Selbst Leben und Arbeiten wir in Bayern. So kommt hin und zurück mal ne Strecke von 900 km ca zusammen.

Grundsätzlich gabe ich einen Arbeitsweg von 3 km und fahre mal einkaufen oder in die nächste größere Stadt .

Wenn ich natürlich ne Woche bei Kunden bin stellt sich die tank Frage Natürlich nicht

Ontario  02.02.2015, 07:20

Wir hatten in unserer Firma anfänglich auch geleaste Fahrzeuge und konnten ohne Kilometerbeschränkung fahren. Nach einigen Jahren hat man in der Firma erkannt,. dass Leasingfahrzeuge zu teuer sind und hat die Fahrzeuge gekauft. Wir fuhren im Turnus von 2 Jahren meist an die 200 000 Kilometer und konnten uns dann innerhalb eines festgelegten Preislimits, einen Neuwagen aussuchen.

Bei der 1% Regelung wird eben 1% des Neuwagenpreises für das Auto als geldwerter Vorteil behandelt. D. h. bei einem Auto, welches 35 000 € Anschaffungskosten hat, werden 350.--€ bei der 1% Regelung als "zusätzliches" Gehalt in der Gehaltsabrechnung erscheinen, die versteuert werden müssen. Wenn im Überlassungsvertrag vereinbart ist, dass alle Kosten für das Fahrzeug von der Firma übernommen werden, dann spielt es keine Rolle, ob man am Wochenende, Samstag oder Sonntag tankt. Auch die Heimfahrten zählen dazu. Könnte freilich auch andere Regelungen geben, die aber im Vertrag festgelegt wurden. Tankkosten im Urlaub werden meist nicht übernommen, was auch verständlich ist. Die Kosten für das Tanken, ohne Urlaub, rechnet man über eine Reisekostenabrechnung monatlich ab, so es keine Tankkarte von der Firma gibt, die kostenloses Tanken an bestimmten Tankstellen erlaubt. Ansonsten hebt man die Tankkbelege auf und rechnet diese monatlich mit der Firma ab. Erhält dann das verauslagte Geld für das Tanken zurück. Ich hatte viele Jahre einen Firmenwagen und konnte diesen nutzen, auch für Urlaubsfahrten. Habe, bevor ich in den Urlaub fuhr, das der Firma mitgeteilt. Die hat dann eine separate Haftpflichtversicherung, für mich auch kostenlos, abgeschlossen und ich konnte in den Urlaub fahren, ohne Einschränkungen, ausser tanken. Wie gesagt, es gibt da unterschiedliche Regelungen bei der Nutzung von Firmenwagen. Manche Arbeitgeber berücksichtigen die täglichen Fahrten von zuhause zur Arbeitsstelle als Fahrtkostenvergütung und nehmen Abzüge vor.
Wird nicht nach der 1% Regelung verfahren, ist ein Fahrtenbuch zu führen. Bei Freiberuflichen ist die Abrechnung über ein Fahrtenbuch, so man viel fährt, meist günstiger, als die 1% Regelung.