Firmenwagen ohne Private Nutzung mit 0,03% versteuern?

2 Antworten

Hallo,

die Antwort von Seeheldin ist nicht korrekt.

Die KFZ-Nutzung kann auf die Fahrten Wohnung-Arbeit beschränkt werden. Notwendig ist ein Nutzungsverbot des Arbeitgebers für Privatfahrten bzw. eine Verzichtserklärung des Arbeitsnehmers.

Dann wird lediglich die 0,03%-Regelung wie von Ihnen beschrieben angewendet.

Vergleichen Sie dazu das entsprechende Schreiben des BMF:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2018-04-04-LSt-Behandlung-Ueberlassung-betriebl-Kfz-Arbeitnehmer.pdf insbesondere Rz. 8 i.V.m 17 & 18

Ihre Vermutung mit dem geldwerten Vorteil ist korrekt. Geben Sie den von Ihnen errechneten geldwerten Vorteil sowie Ihre sonstigen Daten einfach in einen brutto-netto Rechner ein. Dieser https://www.brutto-netto-rechner.info/ unterstützt auch den gelwerten Vorteil.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da wird das Finanzamt nicht mitspielen.

Die 1 % - Versteuerung muss sein, wenn ein Fahrzeug theoretisch auch privat genutzt werden kann. Eigentlich entfällt sie nur bei LKW und Montagefahrzeugen.

In Deinem Fall würde ich empfehlen, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Finanzamt braucht auf jeden Fall einen Nachweis, dass der Wagen nur für die Fahrten zur Arbeit und nach Hause und dienstliche Belange gebraucht wurde.

Die Konstellation Deiner Firma wird bei der nächsten Steuerprüfung zu langen Gesichtern führen.

IL1402 
Fragesteller
 27.01.2021, 17:53

Vielen Dank für die Antwort. Das verwirrt mich umso mehr, da mein AG sagte es gibt bereits dutzende Mitarbeiter bei denen das so läuft. Lt. Aussage AG sind die 1 % nur zu veranschlagen wenn es sich um einen DW mit privater nutzung handelt +0,03% für die KM. Wenn das Fahrzeug jedoch nur für den Arbeitsweg genutzt wird werden nur die 0,03% gerechnet ohne die 1% Regel. Ich könnte jedoch alternativ mit meinem Privatwagen zur Niederlassung in der Nähe fahren (8km) und von dort aus zur Zweig Niederlassung. Dann würde nichts von beiden zu tragen kommen. Die Dame aus der Buchhaltung hat es so erklärt :/

Seeheldin  27.01.2021, 17:58
@IL1402

Auch wenn es so gemacht wird, ist es nicht richtig. Die nächste Steuerprüfung kommt bestimmt.

Bei einem Fahrzeug ohne Privatnutzung muss der Mitarbeiter den Schlüssel morgens in der Firma in Empfang nehmen und abends dort wieder abgeben. Ansonsten wird immer von einer Privatnutzung ausgegangen und entsprechend versteuert. Ausnahmen gibt es nur bei LKW und reinen Dienstfahrzeugen (Montagefahrzeuge). Die kann der Fahrer schon mal nach Hause mitnehmen.

Wenn der Wagen rein theoretisch privat genutzt werden kann, weil der Mitarbeiter ihn nach Hause mitnimmt, wird immer von einer privaten Nutzung ausgegangen. Das kann man dann nur mit einem Fahrtenbuch ausräumen. Und das muss ganz sauber geführt werden.

Meiner Berufskollegin in Eurer Buchhaltung würde ich dringend empfehlen, das mit dem Steuerberater zu diskutieren. Das könnte sonst ein teures Erwachen geben.

IL1402 
Fragesteller
 27.01.2021, 18:02
@Seeheldin

Danke sehr gut erklärt. Das bedeutet das bei einem Fahrtenbuch vom Monatsnetto trotzdem 1% +0,03% angerechnet werden und man bekommt es rückwirkend durch den Beweis des Fahrtenbuchs wieder oder dann werden tatsächlich nur 0,03 Prozent vom Netto angerechnet und wen letztes zutrifft, wie würde es sich dann auswirken aufs Netto. Hätte ich mal den Steuerfachwirt anstelle des Handelsfachwirts gemacht :D

Seeheldin  27.01.2021, 18:05
@IL1402

Bei einem Fahrtenbuch wird die tatsächliche private Nutzung bzw. der tatsächliche Arbeitsweg versteuert. Das lohnt sich nur, wenn man das Fahrzeug fast nur dienstlich nutzt, es aber nicht in der Firma abgibt. Also der Außendienstler, der von 70.000 km pro Jahr höchstens mal 100 km im Jahr privat fährt. Ansonsten ist die 1 % - Versteuerung für den Arbeitnehmer immer vorteilhafter.

dakus  27.01.2021, 18:43

Ihre Ausführungen sind nicht korrekt.

Seeheldin  27.01.2021, 18:46
@dakus

Ich werde dreimal im Jahr von Dozenten vom Finanzamt geschult und habe Berufserfahrung. Finanzbeamte sollten es wissen.

dakus  27.01.2021, 18:51
@Seeheldin

Sie sollten oben verlinktes BMF Schreiben lesen.

Slothd3mon  27.01.2021, 18:53

Nein! Einfach nur falsch!