Tanklimit bei 1% Regelung

4 Antworten

davon, dass du 19 % versteuerst hat der AG ja nichts, wenn er den Privatanteil als zu hoch sieht kann er durchaus reagieren. steht denn im Arbeitsvertrag keine Regelung zur privaten Maximalnutzung des Firmenwagens?

MyLife155 
Fragesteller
 11.01.2013, 12:41

Im Arbeitsvertrag steht darüber nichts drin. Und ein Fahrzeugüberlassungsvertrag habe ich für dieses Fahrzeug noch nicht erhalten.

  1. Was steht im Arbeitsvertrag zu dem Thema?

  2. Die 1%-Regelung gilt für die Steuer zur Versteuerung des geldwerten Vorteils. Dass SIe die 1%-Regel in Anspruch nehmen heisst aber nicht, dass Sie soviel in der Welt herum fahren können wie Sie wollen, der AG kann da durchaus Grenzen setzen. Die Frage ist eher, ob bei Begrenzung der Privatfahrten die 1%-Regel noch angewandt werden kann/darf/soll.

MyLife155 
Fragesteller
 11.01.2013, 12:31

Ich habe zu diesem Fahrzeug noch kein Überlassungvertrag erhalten. Gibt es denn Richtwerte was normal ist als private Nutzung? Wieviel Prozent vom Gesamttankvolumen sollte es nicht überschreiten?

Holgi0567  11.01.2013, 12:57
@MyLife155

offenbar versteht niemand Deine Frage. Wie wäre es denn, wenn Du mal etwas genauer erläuterst, worum es eigentlich geht?

MyLife155 
Fragesteller
 11.01.2013, 13:33
@Holgi0567

Es geht darum das ich einen Firmenwagen nutze mit der 1%. Regelung. Mündlich ist mir ein Tanklimit angesetzt worden, was private und geschäftliche Fahrten beinhaltet. D.h. wenn ich dieses Limit, in €, überschreite muss ich die Differenz aus der eigenen Tasche zahlen. Ich komme aber mit dem Limit nicht zurecht. Aus diesem Grund wollte ich einfach nur wissen, wie hoch in etwa der private Anteil sein darf oder soll und ob der AG überhaupt das direkt vom Lohn abziehen darf. Zudem habe ich für dieses Fahrzeug noch kein Vertrag bekommen, also habe ich noch nichts unterschrieben was ein solches Limit beinhaltet.

1 %-Regelung beim "Tanklimit"? Was soll denn das sein?

Zufaelliger  11.01.2013, 16:49

So kenne ich das auch. Will man die pauschale Versteuerung vermeiden, kann man den Dienstwagen auf dem Gelände des Arbeitgebers stehen lassen und sich schriftlich geben lassen, dass man ihn privat nicht nutzen darf oder ein Fahrtenbuch führen. Dann muss der Arbeitgeber aber die Kosten für dieses Fahrzeug getrennt von allen anderen Kosten erfassen.