Erklärung Steuerrückzahlung bei Dienstwagen und 1% Regelung
Hallo,
ich habe mich mal mit dem Thema Dienstwagen befasst, da ich im neuen Job evtl. einen solchen bekommen könnte.
Habe ich das alles richtig verstanden, dass man zum Einen 1% des Neuwagenwertes plus x Prozent je nach Kilometerentfernung zur Arbeit zusätzlich versteuern muss, so dass mir grob überschlagen bei 60k Gehalt und einem 30k Auto erstmal 300 Euro mehr versteuern muss und bei 55km Arbeitswegen noch mal 600 ca. Also 900 mehr, so dass ich am Ende grob 400 Euro weniger Netto als ohne Dienstwagen hätte.
Gegenrechnen kann ich dennoch am Jahresende die Pendlerpauschale mit dem max. vom 4500 Euro als Wert, so dass ich ca. 170 Euro mtl. wieder bekommen würde, so dass der Wagen so gesehen nur noch 230 monatlich netto kostet?
Kann man sonst noch irgendwie was gegenrechnen, so dass es günstiger wird, oder passt das grob, wie ich das zusammengefasst habe?
Was passiert denn, wenn ich im Bruttogehalt durch die zurechnung des Dientwagens in eine andere Lohnsteuersatz rutsche und beim Abziehen der 4.5k wieder in eine andere, geht das?
WO gibts eine übersicht über die Prozentualen Steuersätze?
1 Antwort
Rechenbeispiel:
Listenpreis des Autos 30.000 € Entfernungskilometer zur Arbeit 55 km.
Zu versteuern sind monatlich 1% vom Listenpreis zuzüglich 0,03 % vom Listenpreis mal einfache Kilometer, d.h. (1+0,03 x 55) = 2,65% vom Listenpreis, d.h. 795 €.
Dieser Wert (795 €) ist der sogenannte Geldwerte Vorteil, der bei der Gehaltsabrechnung wie ein zusätzliches Einkommen behandelt wird. Darauf sind übrigens auch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Wie hoch dann die tatsächlichen Abzüge sind, ist schwer zu sagen, das hängt schließlich von deiner Steuerklasse ab, ob du Kirchensteuer zahlst etc.
Es gibt im Internet Brutto-Netto-Rechner (nach "Brutto Netto Rechner" googeln), wo man das ganz genau ausrechnen kann. Einige Brutto-Netto-Rechner ermöglichen auch die Berücksichtigung eines Firmenwagens.
Aber bei Steuerklasse 1 kann man grob über den Daumen gepeilt sagen, dass, wie du ja schon richtig vermutest, ungefähr 400 € netto an Abzügen durch den Firmenwagen zusammenkommen.
Die Lohnsteuer wird in Deutschland progressiv berechnet, d.h. sobald das zu versteuernde Einkommen höher wird (und das wird es durch einen Dienstwagen), dann steigt auch der Steuersatz. Lohnsteuertabellen findet man auch im Internet.
Bei deiner Steuererklärung kannst du als Pendlerpauschale nun 220 Arbeitstage * 55 km ansetzen, d.h. 12.100 km. Pro km kann man 0,30 € als Werbungskosten ansetzen, d.h. deine Werbungskosten betragen 3630 €. Um diesen Betrag wird nun dein steuerpflichtiges Einkommmen gemindert.
Der Firmenwagen hatte dein steuerpflichtiges Einkommen ja vorher um 9540 € erhöht, die Werbungskosten vermindern es um 3630 €, d.h. insgesamt bleiben 5910 € übrig, um die der Firmenwagen dein steuerpflichtiges Einkommen erhöht.
Ganz grob gesagt kostet dich der Firmenwagen also rund 250 € pro Monat (5910 € / 12, davon 50% als Grobschätzung für Netto von Brutto).