Erklärung Steuerrückzahlung bei Dienstwagen und 1% Regelung

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Rechenbeispiel:

Listenpreis des Autos 30.000 € Entfernungskilometer zur Arbeit 55 km.

Zu versteuern sind monatlich 1% vom Listenpreis zuzüglich 0,03 % vom Listenpreis mal einfache Kilometer, d.h. (1+0,03 x 55) = 2,65% vom Listenpreis, d.h. 795 €.

Dieser Wert (795 €) ist der sogenannte Geldwerte Vorteil, der bei der Gehaltsabrechnung wie ein zusätzliches Einkommen behandelt wird. Darauf sind übrigens auch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Wie hoch dann die tatsächlichen Abzüge sind, ist schwer zu sagen, das hängt schließlich von deiner Steuerklasse ab, ob du Kirchensteuer zahlst etc.

Es gibt im Internet Brutto-Netto-Rechner (nach "Brutto Netto Rechner" googeln), wo man das ganz genau ausrechnen kann. Einige Brutto-Netto-Rechner ermöglichen auch die Berücksichtigung eines Firmenwagens.

Aber bei Steuerklasse 1 kann man grob über den Daumen gepeilt sagen, dass, wie du ja schon richtig vermutest, ungefähr 400 € netto an Abzügen durch den Firmenwagen zusammenkommen.

Die Lohnsteuer wird in Deutschland progressiv berechnet, d.h. sobald das zu versteuernde Einkommen höher wird (und das wird es durch einen Dienstwagen), dann steigt auch der Steuersatz. Lohnsteuertabellen findet man auch im Internet.

Bei deiner Steuererklärung kannst du als Pendlerpauschale nun 220 Arbeitstage * 55 km ansetzen, d.h. 12.100 km. Pro km kann man 0,30 € als Werbungskosten ansetzen, d.h. deine Werbungskosten betragen 3630 €. Um diesen Betrag wird nun dein steuerpflichtiges Einkommmen gemindert.

Der Firmenwagen hatte dein steuerpflichtiges Einkommen ja vorher um 9540 € erhöht, die Werbungskosten vermindern es um 3630 €, d.h. insgesamt bleiben 5910 € übrig, um die der Firmenwagen dein steuerpflichtiges Einkommen erhöht.

Ganz grob gesagt kostet dich der Firmenwagen also rund 250 € pro Monat (5910 € / 12, davon 50% als Grobschätzung für Netto von Brutto).