Lohnpfändung bzw. Info an Arbeitgeber in der Schweiz?
Das Leben läuft manchmal eben anders als geplant und ja, meine Schuld, meine Schulden. Ich hatte in D eine Lohnpfändung und als ich gar kein Land mehr sah, habe ich eine Schuldensanierungsfirma beauftragt mir zu helfen. Das läuft nun auch an und es gibt erste Vergleiche. Nur die Bank, bei der ich den Privatkredit hatte und die mir die Lohnpfändung in D beschert hatten, haben nun angedroht mir eine Wirtschaftsdedektei bei nicht Bekanntgabe meines neuen Arbeitgebers in der Schweiz auf den Hals zu hetzen. Ich werde und will ja meine Schulden zahlen, doch ich habe Angst, das zum einen mein neuer Arbeitgeber in der Schweiz bei einer Anfrage meinen Vertrag kündigt oder/und sie mir die Aufenthaltsbewilligung wieder entziehen.
Kann mir jemand ein paar hilfreiche Tipps geben?
3 Antworten
Wenn der Vertrag mit der Firma, die dich bei der Schuldensanierung begleitet, etwas taugt, nimmt sie als Clearing-Stelle die Lohnzahlung deines Schweizer Arbeitgebers oder ein vereinbarter monatlicher Mindestbetrag auch von Dir entgegen und leitet die erforderlichen Abzahlungsraten für die Restschuld an die Gläubiger weiter.
Wenn sie das nicht tun will, frage ich mich, zu was sie dir denn überhaupt dienlich sein könnte. Ich würde mich dann nach einem vertrauensvollen Treuhänder umsehen, der diese Funktion übernehmen könnte.
Falls du niemanden findest, schick mir eine PN. Ich kann dir dann eine Treuhandfirma in der Schweiz nennen, welche dir ggf. dienlich sein kann.
nun, sie haben die Bank natürlich angeschrieben, doch diese ist nicht verpflichtet den Vergleich anzuerkennen, oder?. Meine Angst ist auch nicht, dass ich die Schulden nicht bezahlen kann, es sei denn ich verliere den Job auf Grund dessen. Dann wird's dunkel. Ich habe Sorge, dass die Bank sich auf keinen Vergleich einläßt.
Die Frage ist, ob hoch die Chancen sind, dass die Wirtschaftsdetektei deinen Schweizer Arbeitgeber herausfindet. Wo du arbeitest, das weiß in Deutschland ja nur das Finanzamt.
In der Schweiz wird diese Angabe von Amts wegen nur veröffentlicht, wenn du zeichnungsberechtigt und deshalb im Handelsregister erwähnt wirst.
Ansonsten ist natürlich zu prüfen, ob du auf der Website (oder dort veröffentlichten Publikationen) deines Arbeitgebers namentlich erwähnt wirst oder in Social Media entsprechende Angaben gemacht hast.
Ich selber wurde zwar noch nicht betrieben, aber ein Arbeitskollege von mir. Soviel ich weiss, muss der Arbeitgeber über eine Lohnpfändung infomiert werden weil der Arbeitgeber dann den zu pfändenden Anteil direkt ans Betreibungsamt überweist.
... ich lasse mich gern berichtigen, falls es jemand besser weiss :)
Nein du hast dies schon korrekt gesagt :-)