Lohnpfändung: 'Hilfe' für Schuldner durch Tricksereien seines Arbeitgebers?
Angenommen, gegen einen Arbeitnehmer läuft eine Gehaltspfändung durch einen Gläubiger mit vollstreckbarem Titel.
Wenn sein Chef ihm offiziell/formell kündigt und bald darauf wieder einstellt, muss dann der Gläubiger (wenn der von der Wiedereinstellung überhaupt was erfährt) erneut eine Gehaltspfändung bei Gericht beantragen? Und wäre so ein Vorgehen des Chefs rechtlich einwandfrei?
4 Antworten
Warum sollte ein Chef sowas mitmachen?
Wenn es einen Titel gibt und der Gerichtsvollzieher kommt muss man Auskunft geben; man hat also nichts gewonnen.
Ob der Gläubiger davon erfährt weiß ich nicht aber der Chef darf natürlich jemanden feuern und dann wieder einstellen.
Es wäre Betrug.
Das wird wohl mindestens den Straftatbestand der Vollstreckungsvereitelung erfüllen und aus Sicht des Chefs ist die Beihilfe auch strafbar.
Davon abgesehen verschwindet eine Pfändung nicht mit Kündigung. Ein PfÜB ist solange aktiv, bis die Schuld erlischt. Streng genommen so lange, bis der Gläubiger oder ein Gericht den PfÜB aufheben.
Das Neu-Einstellen hat juristisch gesehen 0 Auswirkungen. Wenn der Arbeitgeber meint, damit die Pfändung auszuhebeln, dürfte er auch zivilrechtlich viel Spaß haben. Denn der Gläubiger kann dann ihn verklagen und sich das vom Geschäftskonto pfänden lassen. Zumindest in der Höhe, die der Arbeitgeber hätte vom Lohn pfänden müssen.
Muss mir auf Nachfrage die Schuldnerberatung den aktuellen AG des Schuldners nennen?
Nö. Niemand muss dir Antworten. Wenn du etwas wissen willst, kannst du Vermögensauskunft beantragen. Dann muss geantwortet werden, oder es gibt einen Haftbefehl. Anspruch auf Kooperation mit einer Schuldnerberatung hat man als Gläubiger nicht.
Wieso?