Darf die StadtKase Pfänden trotz guter Ratenzahlung?

4 Antworten

Ratenzahlung ist bei Forderungen die eigentlich schon komplett fällig gestellt wurden reine Kulanz. Hier darf jederzeit wieder auf die Pfändung zurückgegriffen werden wenn nicht vertraglich eine Ratenvereinbarung aufgesetzt wurde. Also ja, dass muss man sich gefallen lassen. Und so eine Kontopfändung hat man ziemlich schnell.

Sie will nur ihr Geld und das sehr schnell. Angedroht wurde mir Lohnpfändung, Kontopfändung sowie Sachpfändung

Wenn sie einen Vollstreckungstitel hat und Du mit Deinem Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, dürfte sie mit mit allen Drohungen im Recht sein.

Alles andere ist Mutmaßung und Du solltest Dich mit allen Unterlagen an eine Schuldnerberatung wenden.

Eindeutige Antwort: JA!

Generell sind die Forderungen der Stadtkasse, sofern berechtigt, sofort fällig. Die Stadtkasse ist nicht verpflichtet, sich auf eine Ratenzahlung einzulassen. Dies ist ein freiwilliges Entgegenkommen der Stadtkasse. Deine sonstigen Verpflichtungen haben auf die Fälligkeit der hier angesprochenen Forderung keinen Einfluss.

Daher solltest du möglichst leise Töne anschlagen und versuchen eine gütliche Einigung zu finden.

Natuerlich musst du dir das gefallen lassen, Du hast Schulden und der Glaeubiger hat das Recht auf sofortige Zahlung, ansonsten darf die Stadtkasse natuerlich pfaenden.

Die Bewilligung von Ratenzahlungen ist nur ein Entgegenkommen der Stadtkasse, aber wenn diese Ratenzahlung nicht bereits vorher im Bescheid so genehmigt wird, dann ist der Betrag in einem Stueck zu zahlen.

Aber normalerweise wisssen die auch, dass bei einer Pfaendung, die ja auch erst mal extra Geld kostet, oft nichts zu holen ist und deshalb akzeptieren die lieber Ratenzahlungen, wenn sie regelmaessig erfolgen und nichts zu niedrig ausfallen, als dass sie wirklich pfaenden. Vermutlich ist es daher nur eine Drohung und so lange du regelmaessig zahlst, werden sie wohl eher drauf verzichten, das in die Tat umzusetzen, denke ich mal.