Teilnahme an einer Betriebsversammlung

5 Antworten

Ja, man darf. Du darfst mit einer AU-Bescheinigung alles tun, was die Genesung nicht verhindert oder verlangsamt. Du solltest aber überlegen, ob das gut ist. Mit einer z.B. Magen-Darm-Erkrankung würde ich nicht hingehen, mit einem verstauchten Handgelenk schon. Das kommt schon auch auf die Art der Erkrankung an. Der AN muss dem AG zwar die Krankheit nicht nennen die zur Arbeitsunfähigkeit führt, erfahrungsgemäß weiß der Vorgesetzte und/oder die Kollegen aber schon warum man nicht arbeiten kann.

Das kommt auf den Grund der AU an:

  • Bist Du mit Fieber bettlägerig krank, dann darfst Du nicht zur Betriebsversammlung gehen, weil Du während der AU alles unterlassen musst, was die Heilung verzögern könnte.

  • Hast Du eine Sehnenscheidenentzündung im Handgelenk und arbeitest normalerweise als Sekretärin etwa, dann darfst Du zur Versammlung gehen.

Das kommt drauf an warum du krank bist. Wenn du bettlägerig bist(z.B. bei Grippe) und/oder die Teilnahme an der Versammlung deinen Heilungsverlauf gefährdet(weil du z.B. deinen Fuß nicht belasten darfst) würde ich dir dringend davon abraten an der Versammlung teilzunehmen. Liegt keiner der genannten Gründe vor spricht nichts dagegen an der Versammlung teilzunehmen, die Zeit wird wie normale Arbeitszeit bezahlt(Stempeln nicht vergessen!).

Hexle2  13.04.2013, 23:30
die Zeit wird wie normale Arbeitszeit bezahlt(Stempeln nicht vergessen!).

Das stimmt nicht. Man wird doch nicht doppelt bezahlt, wenn man arbeitsunfähig ist und an eine Betriebsversammlung geht. Man bekommt doch Geld nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, bzw. bei längerer Krankheit von der Kasse. Warum sollte man da stempeln?

Ja, man darf. Du bist ja arbeitsunfähig, aber an einer Versammlung teilnehmen kannst du wohl. Wie das deine Vorgesetzten auslegen, ist deren Sache, aber sie können dir eigentlich nicht an den Karren fahren. Leider musst du in dem Fall in Kauf nehmen, dass Fragen auf dich zukommen. Als Arbeitszeit kannst du dir die Teilnahme jedoch nicht.

Arzt fragen, bestättigen lassen und dann kann keiner dir was nachsagen.