7 Wochen krank am Stück - dazwischen andere Krankheit - Krankengeld oder Lohnfortzahlung?

5 Antworten

Wollte wissen ob ich nun Krankengeld kriege oder Lohnfortzahlung, da ich ja in der 4. Woche ne Grippe hatte und dadurch eine Erstbescheinigung hatte ?

Das kommt - wie so oft - "darauf an" ...

(1) Wenn es zwischen der ersten Erkrankung (Depression), der neuen - davon unabhängigen - Erkrankung (Grippe) und jetzt wieder der erneuten Erkrankung (wieder Depression) jeweils einen Zeitraum gab (und sei er noch so kurz gewesen), in dem Du arbeitsfähig warst (also zumindest "theoretisch" hättest arbeiten können - ob Du auch tatsächlich gearbeitet hast, spielt dabei keine Rolle), dann hast Du wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

(2) Schließen aber alle (auch verschiedene) Erkrankungen unmittelbar aneinander an, spricht man von einem "einheitlichen Verhinderungsfall"; dann hast Du - trotz verschiedener Erkrankungen - nach der 6. Woche der Gesamtdauer aller 3 Erkrankungen nur Anspruch auf Krankengeld.

Im Falle von (1) - zwischen der 1. Erkrankung und der folgenden Erkrankung gab es einen kurzen Zeitraum, in dem Du mindestens theoretisch hättest arbeiten können (Du warst z.B. am Sonntag nicht krank, hättest dann aber arbeiten können, wenn der Sonntag im Betrieb ein Arbeitstag wäre) - trägst Du aber die Beweislast.

Hätte es nach der 3-wöchigen 1. Erkrankung (Depression) eine kurze Zeit der Arbeitsfähigkeit gegeben, hättest Du bei der Erkrankung wegen Grippe wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung gehabt.

Zum Stichwort "einheitlicher Verhinderungsfall" gibt es übrigens zahlreiche Beiträge im Internet.

Fey64 
Fragesteller
 16.02.2020, 15:13

Ich war immer durchgehend krankgeschrieben, also immer Sonntag auf Sonntag, auf der AU gab es keinen freien Tag auch zwischen Depression und Grippe nicht. Spielt das dann eine Rolle?

Familiengerd  16.02.2020, 17:37
@Fey64

Dann werden alle Zeiten Deiner 3 Erkrankung zusammengerechnet - so, als würde es sich um eine einzige Erkrankung handeln.

Du hast dann nach der 6. Woche nur noch Anspruch auf Krankengeld.

Kannst du denn belegen, dass du während deiner „Grippe“ tatsächlich von der Depression vollständig genesen warst? Wahrscheinlich nicht, weshalb in deinem Fall das Krankengeld zum Tragen kommt.

Es gibt dazu auch ein relativ aktuelles Gerichtsurteil.

Fey64 
Fragesteller
 16.02.2020, 14:26

Aber wie soll man sowas denn belegen können ? Wäre nicht der Arbeitgeber in dem Fall machtlos ?

Futterschuessel  16.02.2020, 14:33
@Fey64

Nö, den geht zwar die Diagnose nix an, aber wenn er Zweifel an deiner Pflicht zur Zahlung hat, wendet er sich an dich bzw die KK und dann wird das überprüft.

Fey64 
Fragesteller
 16.02.2020, 15:19
@Futterschuessel

Wenn nichts von der Krankenkasse kommt demnächst, kann ich also davon ausgehen das mein Arbeitgeber weiterzahlt?

Familiengerd  16.02.2020, 14:49
Es gibt dazu auch ein relativ aktuelles Gerichtsurteil.

Kannst Du es denn auch benennen?

von der Depression vollständig genesen warst?

Es kommt übrigens nicht auf die "Genesung" an, sondern darauf, ob der Erkrankte nach der ersten Erkrankung und vor der folgenden wenigstens ein kurze Zeit (und sei es nur theoretisch) arbeitsfähig war.

Eigentlich Lohnfortzahlung wenn ich das richtig in Erinnerung habe

Fey64 
Fragesteller
 16.02.2020, 14:27

Sollte ich da mal bei der Krankenkasse nachfragen ?

Familiengerd  16.02.2020, 14:47

Nein - siehe die Antworten von Hexle2 und mir.

Wieso hat der Arzt dir eine Folgebescheinigung gegeben?

Lohnfortzahlung oder Krankengeld ist doch sowieso nur für die letzte Woche relevant.

Fey64 
Fragesteller
 16.02.2020, 14:27

Warum er mir beim 2. mal nach der 1.Woche Grippe mir eine Folgebescheinigung gegeben hat weiss ich acuh nicht,...

Futterschuessel  16.02.2020, 14:40
@Fey64

Ist doch ganz logisch, weil du wegen der ersten Erkrankung ja schon mal AU warst. Selbst wenn du nach einem halben Jahr nochmal wegen der ersten Erkrankung AU geschrieben wirst, würden die ersten drei Wochen mitgerechnet werden.

Du bekommst bei der jetzigen, dreiwöchigen Arbeitsunfähigkeit zwei Wochen Entgeltfortzahlung vom AG, die dritte Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Die ersten drei Wochen hast Du Entgeltfortzahlung bekommen und warst bis Sonntag arbeitsunfähig. In der vierten Woche hattest Du zwar eine andere Krankheit, da aber kein Tag zwischen den beiden Krankheiten war, an dem Du hättest arbeiten können, wird diese Woche zu den drei vorangegangenen dazu addiert.

Die dritte Krankschreibung ist eine Folgekrankheit der ersten Krankschreibung entsprechend kommen diese Wochen jetzt zu den vier vorangegangenen dazu.

Wäre die erste AU-Bescheinigung nur bis Samstag gegangen und Dein Arzt hätte Dich am folgenden Montag wegen der zweiten Erkrankung eine Woche arbeitsunfähig geschrieben, wäre diese eine Woche nicht zu den drei Wochen gezählt worden.

Bei der dritten Krankschreibung handelt es sich um einen Zusammenhang mit der ersten, daher wird auch addiert.

Futterschuessel  16.02.2020, 14:39

Das ist so nicht ganz richtig, selbst wenn dazwischen ein Tag ohne AU gewesen wäre, wären diese 7 Tage auf die 42 Lohnfortzahlung angerechnet worden.

Hexle2  16.02.2020, 14:47
@Futterschuessel
, selbst wenn dazwischen ein Tag ohne AU gewesen wäre, wären diese 7 Tage auf die 42 Lohnfortzahlung angerechnet worden.

Nein, wären sie nicht.

Bei der einwöchigen AU handelt es sich um eine andere Erkrankung die nicht in Zusammenhang mit dem "Grundleiden", der Depression, steht.

Folglich hätte diese Woche eine neue Entgeltfortzahlungspflicht des AG ausgelöst, wenn mindestens ein Tag zwischen den beiden Erkrankungen gelegen hätte, an dem der AN theoretisch hätte arbeiten können.

Hier wird nur addiert, weil es keinen arbeitsfähigen Tag zwischen den Krankheiten gab und das ist für das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls.