Gehört die Lohnabrechnung in einen Briefumschlag?

15 Antworten

Die Lohnzettel werden von uns auch von der Personalabteilung persönlich verteilt, aber im Briefumschlag und dieser ist hinten zugeklebt und ist ein Stempel "Personal" drauf, den hat hier sonst niemand und somit fällt es auf, wenn ein Unbefugter den Umschlag öffnen würde. Also ich wollte nicht, dass meine anderen Kollegen sehen was ich verdiene.

Die Lohnabrechnung beinhaltet personenbezogene Daten und unterliegt somit dem Datenschutzgesetz. Sie muss in einer Form erstellt werden, die Dritten eine, auch versehentliche, Einsichtnahme unmöglich macht. Also entweder als verdeckte Abrechnung mit einem geschwärzten Deckblatt oder im verschlossenen Briefumschlag. Wenn also der Mitarbeiter der Personalabteilung die Abrechnungen verteilt und jemand könnte ihm dabei über die Schulter sehen und Inhalte der Abrechnung sehen, dann wäre das sogar ein gravierender Verstoß!

Hallo Kassandra34,

ich meine RBMannheim ist da mit dem Hinweis auf die Datenschutzgesetze auf dem richtigen Weg. In den Landesdatenschutzgesetzen (http://de.wikipedia.org/wiki/Landesdatenschutzgesetz) finden sich entsprechende Passagen, hier Auszüge aus dem Bremer Landesdatenschutzgesetz:

§ 6 Datengeheimnis Den bei der verantwortlichen Stelle oder in deren Auftrag beschäftigten Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zu offenbaren; dies gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit. Diese Personen sind über die bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz zu unterrichten.

Es kann nicht völlig vermieden werden, dass es vor oder während der Übergabe der Abrechnungen ein anderer über die Schulter blicken kann, oder die Abrechnungen vielleicht mal offen auf dem Tisch des Personalbearbeiters liegen (während des Austeilens ruft jemand an, was Dringendes kommt dazwischen ...). Nach dem obigen Paragraphen ist es aber untersagt, personenebezogene Daten zu offenbaren.

Dies wird insbesondere nochmal deutlicher über § 7 Datenvermeidung, Vorabkontrolle, technische und organisatorische Maßnahmen (3) Die verantwortlichen Stellen und ihre auftragnehmenden Stellen haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die je nach Art der zu schützenden personenbezogenen Daten erforderlich sind, um eine den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechende Verarbeitung zu gewährleisten. Erforderlich sind Maßnahmen, soweit der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. Nach Maßgabe des Satzes 2 sind die Maßnahmen dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen.

Wichtig hier ist das angemessene Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck: Ein Umschlag um die Lohnabrechnung dürfte wohl völlig klar eine angemessene Maßnahme sein, um zu verhindern, dass persönliche Abrechnungsdaten bekannt werden.

Gut, wenn eure Mitarbeiter euch vor den Kadi ziehen ist das Vertrauensverhältnis ja ohnehin schon futsch und mir selbst ist kein Fall bekannt (bin kein Anwalt), aber ich denke, dass dieser Anspruch der Arbeitnehmer schon eine Grundlage hat.

Ich arbeite hier bei Paychex und wir berechnen für das Kuvertieren unserer Lohnabrechnungen nichts extra, nur Porto, wenn wir die Abrechnungen direkt an die Arbeitnehmer versenden sollen.

Hoffe das hilft Dir weiter & herzlichen Gruß

Der Briefumschlag dient dem Datenschutz, der bei Euch ja dadurch gewährleistet ist, dass jeder seine Abrechnung persönlich in die Hand bekommt. Mit dem Umschlag ist es am sichersten.

ach wenn sie durch den bevollmächtigten sofort an den empfänger übergeben wird is das okay... aber wir machen es bei uns auch so, ich tüte alles ein, die leute die ich kenne und oft sehe bekommen es mit kouvert, der rest mit da post