Loch durch die Außenwand bohren (Eigentum, österr. Recht)?
Hallo,
ich wollte in meiner neuen Eigentumswohnung einen Internetanschluss - der Techniker fand heraus, dass das Kabel in meine Wohnung gekappt wurde und neu gelegt werden muss. Dafür muss ein ca. 1cm weites Loch durch die Wand und Außenfassade gebohrt werden.
Ich habe bereits der Hausverwaltung und der Behörde geschrieben was dabei zu beachten sei - keine Antwort. Soweit ich das verstehe gehört die Außenfassade nicht zu meinem Eigentum.
Reicht es hier, das Einverständnis der anderen Parteien (Unterschriften sammeln) zu besorgen? Wenn ja, was muss der Zettel für die Unterschrift beinhalten?
Oder ist das bei so einem kleinen Loch eine Bagatelle und bedarf keiner Zustimmung?
Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort :)
3 Antworten
Es bedarf in jedem Fall einer Zustimmung der Hausverwaltung, ansonsten kann es zu einer Kündigung kommen. Falls keine andere Möglichkeit besteht, wäre es gut, wenn sich die Firma direkt an die Hausverwaltung wendet.
Sich an die Hausverwaltung zu wenden ist der richtige Schritt. Wenn die sich nicht rührt macht sie ihren Job nicht richtig...
Ruf am besten an oder geh dort vorbei, Papier & Email ist geduldig...
Das Loch in dem sich die gekappte Leitung befindet müßte doch ausreichend sein, das neue Kabel ohne bauliche Veränderung am Gebäude durchzuführen!?!
Die gekappte Leitung ist irgendwo in der Wand - die Technikerin konnte nur mit Mühe ausmachen dass es überhaupt mal eine gab. Sie geht davon aus, dass wohl irgendwann mal saniert wurde, das Kabel dabei gekappt und einfach verschlampt wurde. Es konnte gar kein Loch gefunden werden. Deshalb meinte sie, es wäre einfacher, eine neue Leitung zu legen.
Dann werde ich wohl die Hausverwaltung nochmal bemühen müssen. Ärgerlich - niemand rührt sich aber würde ich es einfach machen, dann wette ich, sie würden sofort auf der Matte stehen und sich beklagen.