Darf ein Polizist Daten an die angeblich Geschädigte Person von dem angeblichen Täter übermitteln?

3 Antworten

Da die Frau auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen kann, wurden ihr vollkommen zu Recht die Daten des Verursachers bekannt gegeben. Diese würden ihr übrigens auf Antrag auch vom Einwohnermeldeamt zustehen!

KIT311 
Fragesteller
 04.06.2022, 16:08

Die Dinge sind nicht offiziell angefordert worden, sondern die Dame steht privat mit einem Polizisten in Kontakt, welche dem beschuldigten als Screenshot seitens von ihr vorliegt, dass diese Informationen eben von dem einen Polizisten stammen

Still  04.06.2022, 16:09
@KIT311

Ja und? Nach dem POLG ist die Polizei verpflichtet, zivilrechtliche Ansprüche zu ermöglichen, sprich die Identität/Erreichbarkeit der Schuldners zu übermitteln.

Grinzz  04.06.2022, 16:12
@KIT311

Die Geschädigte hat auch einen Anspruch auf Akteneinsicht nach § 406e StPO. Sie erfährt die Adresse des Beschuldigten also so oder so.

Ich wittere den Skandal, den du hier angeblich siehst, nicht...?!

KIT311 
Fragesteller
 04.06.2022, 16:12
@Still

Wie na und? Die Sachlage ist solche, diese Dinge fordert man an, nachweislich und nicht nebenbei als Kumpel solche Daten rausrücken? Belehre mich gerne eines besseren, ich will es selber verstehen

Grinzz  04.06.2022, 16:14
@KIT311
diese Dinge fordert man an, nachweislich (...)

Ich kann mich nicht erinnern, dass es irgendeine Formvorschrift für einen solchen Antrag gibt. Die mündliche Frage dürfte bereits ausreichen.

Still  04.06.2022, 16:14
@Grinzz

Wozu Akteneinsicht? z.B. Anruf:

" Bitte teilen Sie mir doch Name und Anschrift des Unfallflüchtigen mit, damit ich meiner Versicherung Bescheid geben und ein Schmerzensgeld einklagen kann."

Grinzz  04.06.2022, 16:15
@Still

Ich wollte nur darstellen, dass diese angeblich "nicht zu erfahrenden Daten" sehr wohl zu erfahren sind. 😉

Still  04.06.2022, 16:16
@KIT311

Bestes Beispiel: Unfallflucht. Der geschädigten Partei werden die Daten übermittelt. Ganz ohne Anfrage ; - )

KIT311 
Fragesteller
 04.06.2022, 16:17
@Still

Danke für das Beispiel, wenn nun aber der Beschuldigte nun gar nicht ein Täter ist und die Vermeintlich geschädigte geblufft hat, wie kann man sowas im Nachhinein sanktionieren? Die Anzeige wurde zwischenzeitlich zurückgezogen, die Bearbeitung muss natürlich dennoch erfolgen mit Vernehmung etc.

Still  04.06.2022, 16:19
@KIT311

Auch bei einer zurückgezogenen Anzeige besteht ein zivilrechtlicher Anspruch fort. z.B. bei KV, denn die Schmerzen sind ja trotzdem entstanden. Ob der Anspruch zu Recht besteht, klärt dann das Gericht.

KIT311 
Fragesteller
 04.06.2022, 16:22
@Still

Es ist ein Bluff, es besteht bis zur Vollendung der Anspruch klar, nur wie kann man das ganze dann Zivil sanktionieren, es geht eben um die Dame, welche Polizeilich mehr als bekannt ist und darum die Frage, wie sieht das ganze danach aus, wenn das Gericht die Anzeige fallen lässt?

Still  04.06.2022, 16:23
@KIT311

Wo ist dein Problem? Der "andere" hat ja auch die Daten der Klägerin.

KIT311 
Fragesteller
 04.06.2022, 16:25
@Still

Es geht nicht um die Daten, das habe ich mit deinem Beispiel verstanden, danke, es geht folglich eben um die falsche Aussage bzw. um eine Anzeige, welche frei erfunden ist

Still  04.06.2022, 16:26
@KIT311

Dann wäre es ja klug, wenn du einen Strafantrag wegen "Falscher Verdächtigung" bzw. "Vortäuschen einer Straftat" stellen würdest.

Anscheinend konnte sie ein berechtigtes Interesse an den Daten darlegen.

Oder Akteneinsicht beantragt und dort die Infos her

Ich habe bei meiner Anzeige die Daten des Beschuldigten erhalten. Diese standen im Schreiben der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.