LKA-kiel wegen Polenböller?

5 Antworten

Als 13 Jähriger droht dir keine Strafe, denn du bist schuldunfähig: "Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist." §19 StGB

Bei eventuellen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz oder gegen § 308 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) ermittelt standardmäßig das zuständige Fachkommisariat des LKA. Das ist nichts besonderes.

Gegen deine Eltern könnte nur eine zivile Haftbarkeit bezüglich eventueller Schäden zukommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. "Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde." § 823 (1) BGB

also alles ist gut, keine unnötige Sorge und das nächste Mal besser aufpassen

Das war nicht "nur ein Böller" du hast vermutlich den Tatbestand des § 308 StGB erfüllt. Das ist ein Verbrechen! Ein Polenböller wird als Sprengsatz angesehen. Wenn du ihn zündest und jemand wird gefährdet, ist die Mindeststrafe 1 Jahr. Das ist nicht nur ein Böller, das ist eine schwere Straftat. Da kann schonmal das LKA ermitteln. Auch wenn du nicht bestraft wirst, jetzt bist du ein "beschriebenes Blatt". Es kann gut möglich sein, dass du bei der ersten Straftat mit 14 einfährst. 

Als Kind wirst du nicht bestraft, allerdings ist es möglich, dass du eventuelle Schäden bezahlen musst. 

ewewdw 
Fragesteller
 19.01.2017, 21:34

DANKE! Ausfürchlichste antwort!

Du bist minderjährig und dir können nur Sozialstunden aufgebrummt werden. Die werden wahrschienlich herrausfinden wollen, wo die Böller her kommen, ob deine Eltern davon gewusst haben und ob du noch solche Böller besitzt.

Dennoch würde ich an deiner Stelle mal mit deinen Eltern zu einem Anwalt gehen und Akteneinsicht verlangen, damit man überhaupt mal weis, was genau dir vorgeworfen wird.

Was letztendlich rauskommt kann aber keiner vorhersehen. Das kommt darauf an, ob du schon mal straffällig wurdest, etc.

ewewdw 
Fragesteller
 19.01.2017, 19:49

also vielen dank an dich für die antwort! und nein ich bin noch nicht vorbestraft etc und ich habe die böller von einem schul-kamerade der auch erwischt wurde von der Polizei der hat die böller aus polen dort hat seine mutter ihm die gekauft Lindert das die strafe für mich? :/

Naja da du nicht direkt an der Grenze zu Polen wohnst ist anzunehmen das der Böller irgendwie zu dir gekommen ist. Da interessiert sich das LKA schon dafür wie die Vertriebswege sind. Ist ja nicht ungefährlich wenn da Fahrzeuge mit mehreren hundert Kilo Sprengstoff ohne Kennzeichnung über die Straßen rollen. http://www.t-online.de/regionales/id_52383400/zoll-entdeckt-ueber-600-kilo-polen-boeller-auf-lkw.html oder http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/11/pyrotechnik-ohne-pruefzeichen-in-lkw-bei-forst-sichergestellt.html

Das war eine illegale Sprengstoffexplosion. 

ewewdw 
Fragesteller
 19.01.2017, 19:47

das wusste ich aber das war net meine frage