Listenhund aus dem TH auf Probe zu sich nehmen?

2 Antworten

Es ist aber doch gar nicht so schwierig, die hessiche Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden zu lesen und zu verstehen!

§ 1 Satz 3 besagt doch ganz klar und ohne jede Ausnahme:

"Gefährliche Hunde darf nur halten, wem eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde erteilt worden ist."

Und dazu zählt besagter Hund.

Und wenn euch jemand die Auskunft gegeben hat, während eures Urlaubs dürfe auch jeder andere euren Hund betreuen und ausführen - so ist das nicht richtig!!

Auch das dürfen dann nur Volljährige, die im Besitz der entsprechenden Sachkundeprüfung sind.

Zu dieser Frage bekam ich die Antwort, wir könnten den Amstaff auf Probe auch zu uns nehmen.

den letzten Absatz muss man dann nicht verstehen