Zeit/ Leiharbeiter, darf ich übernommen werden?

4 Antworten

Kommt drauf an. Generell ist es in Verträgen, die das Zeitarbeitsunternehmen (ZA) mit dem Entleiher hat so geregelt, das der Entleiher (also der Betrieb wo man tätig ist) bei Übernahme des Mitarbeiters eine Vermittlungsgebühr zahlen muß. Da du erst 2 Wochen dort arbeitest würde sie auf jeden Fall fällig werden (viele ZA erlassen dem Entleiher zwar die Gebühr, aber oft erst nach früh. 3 Monaten).

Indem der Entleiher mit seinem zukünftigen Mitarbeiter es so bespricht, das dieser bei der ZA kündigt versucht der Entleiher die Zahlung der Vermittlungsgebühr zu umgehen.

Wenn das ZA schlau ist haben sie aber mit dem Entleiher eine Zusatzvereinbarung geschlossen die dies aushebelt (zB. Gebühren werden fällig wenn Übernahme zB 3 Monaten nach erstmaligen Arbeitsbeginn - also noch über die ZA - erfolgt, unabhängig ob der Mitarbeiter noch bei der ZA ist oder nicht). Schließlich hat das ZA Entleiher und Mitarbeiter zusammengebracht und somit den Weg für das Arbeitsverhältnis geebnet.

Zeitarbeit wurde eigentlich geschaffen um die Menschen (leichter) in ein festes Arbeitsverhältnis zu bekommen

Innerhalb von 14 (21?) Tagen kann jederzeit ohne angabe von gründen von beiden Seiten gekündigt werden ;-)

Wenn du kündigst verliert die Zeitarbeit natürlich viel Geld, dass sie mit dir in den nächsten Monaten verdienen könnten, aber du solltest dir selbst wichtiger sein als die Zeitarbeit


wieso gehst du auch bei deiner Seelenverkäufer Firma damit hausieren das du in dem Betrieb anfangen möchtest wo du für die Leihfirma tätig warst?
Der andere hat dir doch extra gesagt kündige erstmal, dazu bedarf es keinen Grund.

Hallo,

auf dich kommt eh meiner Meinung nach nichts zu.

Da du in der Probezeit bist, kannst du ohne Angabe von Gründen dort auch kündigen. Dafür ist die Probezeit auch da.

Du musst keine paar Monate bei dem arbeiten. Du bist schließlich kein Sklave.

Womöglich will er sich nur seiner Ablöse sicher sein. Seine Aussage macht gar keinen Sionn. Ob du jetzt wechselst oder in ein paar Monaten.

Für deinen Chef macht das Sinn, denn je kürzer du bei ihm beschäftigt bist, bzw. er dich an diese Stelle entleiht, je weniger hoch die Ablöse. Im Grunde ist das Sklavenhandel - denn der verkauft dich mehr oder weniger an den Betrieb.

Wenn doch eine vertragliche Ablöse fällig wird, zahlt die eh der neue Betrieb, da du dorthin "entliehen" warst. Meist hat sich aber in so einem Fall auch die weitere Zusammenarbeit erledigt. Also locker bleiben.

Da kann der Zeitarbeitschef sauer sein, wie er will. Der schenkt auch keinen was, also muss man sich diesem gegenüber auch nicht übermäßig loyal zeigen.

Zeitarbeit verhindert wegen dieser hohen Ablösesummen eher die Festanstellung., bringt also nicht in Arbeit, sondern sorgt dafür das du dort ewig rumrödelst.

Wenn du in der Firma fest anfangen willst, dann mach das jetzt.

Lass dir zur Sicherhiet aber von dem Betrieb einen Vorvertrag aushändigen, damit du was Belegbares hast.

LG und viel Erfolg