Lieferservice Steuern?

3 Antworten

Du hast die Einkaufseite, dort zahlst du beim Einkauf die USt an den Bäcker. Diese kannst du dir die Vorsteuer erstatten lassen. Der Kauf der Brötchen stellen Betriebsausgaben dar.

Der Verkauf ist gem UStG mit 7% USt zu versteuern, weil Lebensmittel. Die Lieferung nach Hause stellt eine Nebenleistung dar und trägt somit die Last der Hauptleistung (Verkauf) und ist ebenfalls mit 7% zu besteuern. Sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Lieferung stellen Betriebseinnahmen dar.

Machst du Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG entfällt sowohl der VorSt Abzug als auch der USt(MwSt) Ausweis auf den Rechnungen, da diese seitens des FA nicht erhoben wird. Umsatzgrenze hierfür ist 22.000€ im Jahr.

Das Ganze stellt Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar und unterliegt somit auch der Gewerbesteuer. Der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) sind, abzüglich des Freibetrags, der Gewerbesteuer zu unterwerfen. Den Messebetrag setzt das FA fest, die GewSt die hebeberechtigte Gemeinde (dort wo deine Firma tätig ist).

Weiter ist der Gewinn in der Einkommensteuererklärung anzugeben und wird mit alle anderen Einkünfte der Einkommensteuerveranlagung unterzogen (etwaig gezahlte GewSt sind im gewissen Maße abzugsfähig). Der Steuersatz hierbei ist individuell.

Mit der Kleinunternehmerregelung kaufst du die Brötchen inklusive Umsatzsteuer und kannst dir diese nicht im Rahmen des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt "wiederholen". Dafür musst du aber auch von dem, was deine Kunden für die Brötchen zahlen, keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Das ist alles, was die Kleinunternehmerregelung "macht"!

Versteuern musst du am Jahresende deinen Gewinnen. Also das, was von deinen Einnahmen nach Abzug all deiner (betrieblichen) Ausgaben übrig bleibt. Und das ist bei jeder Unternehmensform das gleiche Prinzip!

Krypto96 
Fragesteller
 07.06.2022, 22:04

Und welche Steuern fallen auf meinen Gewinn an?

HappyMe1984  07.06.2022, 22:07
@Krypto96

Das hängt unter anderem von der Rechtsform ab, die du für dein Unternehmen wählst! Übrigens, die IHK bietet immer wieder kostenfreie Kurse für Existenzgründer an, wo man unter anderem auch solche DInge lernen kann. Zudem ist es sehr empfehlenswert, sich einen guten Steuerberater zu suchen und sich dort hinsichtlich solcher Dinge beraten zu lassen, bevor man vermeidbare Fehler macht und richtig teuren Ärger mit dem Finanzamt bekommt...

PatrickLassan  08.06.2022, 11:17
@Krypto96
Und welche Steuern fallen auf meinen Gewinn an?

Als Einzelunternehmer: Die Einkommensteuer. Liegt der Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 €, kommt noch die Gewerbesteuer hinzu.

Du versteuerst den Gesamtbetrag. Abzüglich der Vorsteuer für die notwendigen Einkäufe.

P.S. mit dieser Preiskalkulation bist Du in 14 Tagen bankrott und kannst Konkurs anmelden.

Krypto96 
Fragesteller
 07.06.2022, 21:11

Danke, war nur ein Beispiel ^^

Wiesel1978  07.06.2022, 21:47
@Krypto96

War ja nun die 2te Frage dazu (Frühstücksservice) (die ich gesehen habe ^^)