Ist es richtig das bei Einzelunternehmen das Geschäftskonto von Privat Gläubigern gepfändet werden kann das UG Konto aber nicht?

3 Antworten

Wenn du ein Einzelunternehmen anmeldest, dann gibt es zwischen dir und dem Gewerbe keinen Unterschied. Dementsprechend können deine Gläubiger auf allen deinen Konten pfänden lassen.

Eine UG ist eine eigene (juristische) Person. Die hat mit deinen Schulden nichts zu tun. Gläubiger können aber dein GF-Gehalt pfänden.

Wenn du im Schuldnervrrzeichnis stehst oder Steuerschulden hast, kann das Gewerbeamt (auch auf Antrag Dritter) deine Zuverlässigkeit prüfen und ggf. eine Gewrrbeuntersagung aussprechen. Dann darfst du auch nicht mehr als GF einer UG tätig sein.

Am besten sprichst Du mit Deinem Arbeitgeber vor Gründung einer UG.

Die UG ist eine eigenständige Person und daher ist kein ein Zugriff auf Dein Privatkonto möglich. Allerdings wird keine Bank der UG ohne weiteres Geld geben, sodass Du indirekt natürlich mit Deinen Privatvermögen haftest, da Du für die UG bürgen musst.

Da Du alleiniger Inhaber bist kannst Du auch davon absehen, das Dir ein Geschäftsführer-Gehalt ausgezahlt wird; dies ist ohne weiteres möglich.

Entnahmen sind nicht möglich; die UG kann Dir einen Kredit gewähren (wie gesagt, die UG ist eine eigene Person). Falls irgendwann Gewinne da sind, können diese ausgeschüttet werden, müssen aber versteuert werden.

als Einzelunternehmer haftet man mit dem Privatvermögen. Bei der UG als Taschengeld GmbH, wie ich das immer nenne, mit teils nur 1 € Haftungskapital