Arbeit auf Honorarbasis: Unterscheidung Haupt- & Nebentätigkeit?Versteuerung? Krankenversicherung?
Hallo! ich bin dieses Jahr mit der Schule fertig geworden und will jetzt erstmal ein bisschen jobben, bevor ich mit einer Ausbildung oder einem Studium anfange. Ich habe jetzt ein Jobangebot für 12 Wochenstunden zur Schülerbetreuung auf Honorarbasis bekommen. Leider kenne ich mich in dem Bereich garnicht aus. Ab wann muss ich ein Einkommen auf Honorarbasis versteuern und wie viel? und wie ist das mit der Kranken- & Rentenversicherung? Außerdem steht in dem Arbeitsvertrag etwas, dass ich bestätigen muss, dass diese Arbeit nicht mein Haupterwerb ist. Wenn es aber die einzige Arbeit ist, der ich nachgehe, ist es dann automatisch mein Haupterwerb oder wie wird das festgelegt? Es muss doch einen Unterschied machen, ob man jetzt 12 Wochenstunden hat oder 30...oder? Ist es mir also möglich diesen Job anzunehmen? Freue mich auf eure Antworten :) :) Liebe Grüße, Lena
2 Antworten
Ab wann muss ich ein Einkommen auf Honorarbasis versteuern und wie viel?
Alles. Jedoch gibt es einen Pauschalbetrag von 410,- € im Jahr der frei bleibt. Wie viel hängt davon ab wie viel du an Gewinn erwirtschaftest.
Es muss doch einen Unterschied machen, ob man jetzt 12 Wochenstunden hat oder 30...oder?
Für die Krankenversicherung kann dies in der Tat einen Unterschied machen.
und wie ist das mit der Kranken- & Rentenversicherung?
Wenn deine Einnahmen aus der Honorartätigkeit 385,- € im Monat übersteigen endet die Familienversicherung und du musst dich selbst versichern, für dann wohl ca. 228,- € im Monat.
Selbständige mit einem Auftraggeber sind rentenversicherungspflichtig, können sich aber für die Dauer von 3 Jahren davon befreien lassen.
Hallo,
die kostenlose Krankenversicherung über die gesetzliche Krankenkase der Eltern ist nach § 10 SGB V an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
für Nicht-Schüler maximal bis zum 23. Geburtstag
Einkünfte überschreiten 385 Euro monatlich nicht (Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit können abgezogen werden, z.B. nachweisbare Fahrkosten)
die selbständige Tätigkeit ist nicht hauptberuflich
Die Krankenkasse prüft auf Antrag, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. Sie benötigt dafür Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit und zu allen Einnahmearten.
Bei der Rentenversicherung gelten andere Kriterien:
.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5Services/01kontaktundberatung/02beratung/01beratungvorort/01servicezentrenberatungsstellen_node.html
Am besten direkt dort nachfragen.
Wenn die Einkünfte unter 8130 Euro im Kalenderjahr liegen, sind keine Einkommensteuern zu zahlen.
Gruß
RHW