LIDL Diebstahl. Was erwartet mich?

8 Antworten

Was erwartet mich nun?

Wenn Du Ersttäter bist, strafrechtlich nicht viel. Das Verfahren wird zu 99 % ohne Auflagen oder Weisungen eingestellt.

Zivilrechtlich erwartet Dich eine Vertragsstrafe ("Fangprämie"), die Du an LIDL zahlen darfst (vermutlich 50 EUR). Außerdem wirst Du vorübergehend woanders klauen/einkaufen müssen - Stichwort: Hausverbot. Daran solltest Du Dich unbedingt auch halten, denn sonst riskierst Du eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Das Verfahren gegen Dich wird nach einem ermahnenden Gespräch bei der Polizei oder beim Jugendamt gemäß § 45 JGG eingestellt. Hausverbot bei Lidl, "Fangprämie" in Höhe von 50,-€. Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis. Das nennt sich "Ersttäterbonus".

als erst Täter hab ich direkt sozial Stunden gekriegt

Wenn es das erste mal ist nicht viel weil du noch Jugendtschutzgesetz unter gehst,aber nutze das nicht aus beim zweiten mal wirst härter und du versaust dir deine zukunft für immer weil die Schufa sehr wenig löscht .

Anzeige, Hausverbot (bei LIDL) Gerichtsverhandlung, Geldstrafe (oder Verwarnung) Rechnung von LIDL (Fangprämie)

Eine Anzeige wegen Diebstahl. Herzlichen Glückwunsch! Für Jobs im Sicherheitsgewerbe schon einmal ein NO GO. Das alles wegen 99 Cent.

glaub mir bei so einem milderen Fall wird es fallen gelassen. Der Junge hätte auch einfach weg gehen können. Die Detektive bzw. Arbeiter haben nicht das Recht ihn zu durchsuchen oder gar aufzuhalten. Nur die Polizei darf was machen und das nur wenn der dringende Tatverdacht besteht. Spricht Videoaufnahme wo eindeutig zu sehen ist das er klaut. Die Detektive tun immer so als hätten sie das Recht dazu Leute aufzuhalten und zu durchsuchen. Es stimmt aber nicht!!! Das Recht sagt was anderes.

@xxxxx1972

Genau, §127 StPO sagt,.....wer auf frischer Tat betroffen wird und seine Identität nicht festgesteht (....) er flüchtig (....) oder der Flucht verdächtig (....) darf auch ohne richterliche Anordnung von jedermann vorläufig Festgenommen werden. (Detektive zum Beispiel) Durchsuchen dürfen sie nicht, aber Fragen ob er seine Taschen leert....schon.

Was bei § 242 StGB wohl der Fall ist. Fallengelassen wird vielleicht eine Strafe aber nicht die Straftat, die wird in der Zentralen Akte gespeichert, für immer!

Das Führungszeugnis wird das wohl nicht widerspiegeln, damit so Kleinkriminelle auch noch mal ein Chance habe, aber bei einen ZVÜ nach §7 LuftSiG, ohne Chance.