In einem Brief von der Polizei ist das falsche Datum angegeben?

4 Antworten

Man könnte bei dieser Konstellation durchaus von Bandendiebstahl sprechen. Wenn es Kameraaufnahmen gibt, wird der Eindruck bestätigt. 

Ein Kriterium bei der bandenmäßigen Begehung ist die Arbeitsteilung. U.U. hat der Beschuldigte die Tat nicht selbst begangen, aber -da arbeitsteilig vorgegangen wird - dennoch die Tatherrschaft. 

Deshalb wird sicher auch das Ermittlungsverfahren gegen dich laufen; die Fakten sprechen gegen dich. Wenn man dich direkt anschreibt, hat man von irgendwo deine Daten. Evtl. haben die Haupttäter dich belastet. 

Es ist nun an dir, den Verdacht zu entkräften bzw. deine Handlung zu erklären. Solltestvdu zur Polizei gehen, höre dir an was genau vorgeworfen wird und entscheide, was du tun willst. Evtl. kannst du die Sache mit wenigen Worten ausräumen. Im Zweifelsfall halte aber die Klappe. Ich vermute, dass du noch Jugendlicher bist, deshalb kommt wahrscheinlich so oder so eine Gerichtsverhandlung auf dich zu. 

Ob da irgendwo ein falsches Datum steht, ist für das Ermittlungsverfahren belanglos. Sowas passiert dann und wann...

Das falsche Datum wird dich, wenn es sich einfach um einen Irrtum handelt, nicht vor Strafe schützen. 

Ob die Anzeige zu einer Verurteilung führt, ist schwer zu sagen. Falls es sich so abgespielt hat, wie du ausführst, dürftest du nichts zu befürchten haben. Dann aber stellt sich mir die Frage, warum du überhaupt angezeigt wurdest und wie deine Personalien festgestellt wurden. Irgendwer muss dich da ja ins Spiel gebracht haben, was zumindest den Verdacht nahelegt, dass du doch etwas mit dem Diebstahl zu tun hast. 

Deine Frage ist insgesamt nicht schlüssig. An einer Stelle gibst du an, du wärst schriftlich informiert worden, dass gegen dich Anzeige erstattet worden sei. Weiter unten fragst du, ob du eine Anzeige bekommen könntest. 

Dass mit dem Datum ist ja offensichtlich ein Irrtum. Das spielt keine Rolle, sowas kann passieren. Aber du weißt ja, auf welches Vorkommnis Bezug genommen wird. Wenn du alles klären kannst, kommt es ja gar nicht zur Anklage. Also, keine Angst und sachlich mit den Polizisten sprechen.

Geh zur Polizei und frag nach. Die müssen es ja wissen.