Leute aus Auto angeschrien, sie sind uns hinterher gefahren und bei einer Ampel haben sie das Auto beschädigt und meinen Freund geschlagen! Anzeige?

11 Antworten

Na klar, das sind zwei vollkommen unterschiedliche Vorgänge.

Solltest Du das zur Anzeige  bringen, dann erwartet Deine Kontrahenden Strafen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis (Straftaten die in Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges stehen, charakterliche Nichteignung des Fahrzeugführers)

Ich würde das zur Anzeige bringen.

Sachbeschädigung und Körperverletzung kannst du auf jedenfalls beanzeigen, eine Nötigung kann ich aus deiner Frage jetzt nicht erkennen. auch wenn das Verhalten deines Kumpels falsch war berechtigt das niemanden zu so einer Reaktion. Dein Kumpel kann evtl natürlich dann damit rechnen, das er wegen Beleidigung angezeigt wird.

Passieren solche Dinge nicht eigentlich am Wochenende ?!

Drxlermeister 
Fragesteller
 25.06.2015, 01:25

offenbar nicht nur, solche Psychos werden immer mehr!!!

Anzeige ist notwendig! Zuerst wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung und dann wegen vorsätzlicher  Körperverletzung sowie ebenfalls wegen Stalking (Nachfahren ist Stalking). Schmerzensgeld kann verlangt werdne auf Grund der Verletzungen die wegen dem Schlag passiert sind und wegen den seelischen Wunden (Verfolgungspanik, Angst vor die Tür zu gehen, etc) allerdings ist da ein Attest notwendig.

imager761  25.06.2015, 07:33

Fehlt nur noch, das Grundgesetz, Menschenrechtskonventionen oder ErbStG anzuführen, um die absurde Sammlung zweckfreier Rechtsbegriffe zu vervollständigen.

Ja, kannst Du alles 3. Auch wenn man jemand Beleidigt, darf man das nicht, was der gemacht hat. Auch wenn dein Kumpel die angepöbelt hat.