Leute aus Auto angeschrien, sie sind uns hinterher gefahren und bei einer Ampel haben sie das Auto beschädigt und meinen Freund geschlagen! Anzeige?
Hallo also hier zur ganzen Geschichte, Wir sind gerade nach hause gefahren und unser Kumpel hat getrunken, und aus dem Auto heraus Leute beleidigt. Mein Kumpel hab ich dann bei ihm zuhause abgesetzt. Als ich und mein Bruder dann auf dem Heimweg waren, kamen die typen die mein Kumpel angeschrien hat und sind uns hinterher gefahren. An einer Ampel sind die dann ausgestiegen und haben am Auto was beschädigt als ich die scheibe runter gekurbelt hab haben sie gefragt was das sollte, ich hab gesagt das es ein Kumpel war usw. dann hat er mir eine Schelle gegeben.
Jetzt zu meiner Frage ich hab das Kennzeichen usw. und wollte fragen ob ich eine Anzeige machen kann gegen, 1.Nötigung (weil er uns an der Straße bedrängt hat,, 2. Sachbeschädigung, und 3. Körperverletzung
Ich weiß, dass was mein Kumpel gemacht hat ist falsch, aber so auszurasten, das verstehe ich einfach nicht!
11 Antworten
Na klar, das sind zwei vollkommen unterschiedliche Vorgänge.
Solltest Du das zur Anzeige bringen, dann erwartet Deine Kontrahenden Strafen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis (Straftaten die in Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges stehen, charakterliche Nichteignung des Fahrzeugführers)
Ich würde das zur Anzeige bringen.
Sachbeschädigung und Körperverletzung kannst du auf jedenfalls beanzeigen, eine Nötigung kann ich aus deiner Frage jetzt nicht erkennen. auch wenn das Verhalten deines Kumpels falsch war berechtigt das niemanden zu so einer Reaktion. Dein Kumpel kann evtl natürlich dann damit rechnen, das er wegen Beleidigung angezeigt wird.
Passieren solche Dinge nicht eigentlich am Wochenende ?!
offenbar nicht nur, solche Psychos werden immer mehr!!!
Anzeige ist notwendig! Zuerst wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung und dann wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie ebenfalls wegen Stalking (Nachfahren ist Stalking). Schmerzensgeld kann verlangt werdne auf Grund der Verletzungen die wegen dem Schlag passiert sind und wegen den seelischen Wunden (Verfolgungspanik, Angst vor die Tür zu gehen, etc) allerdings ist da ein Attest notwendig.
Fehlt nur noch, das Grundgesetz, Menschenrechtskonventionen oder ErbStG anzuführen, um die absurde Sammlung zweckfreier Rechtsbegriffe zu vervollständigen.
Ja, kannst Du alles 3. Auch wenn man jemand Beleidigt, darf man das nicht, was der gemacht hat. Auch wenn dein Kumpel die angepöbelt hat.