anderer Autofahrer hat mich angezeigt?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

ja sie ist gültig 38%
nein sie ist nicht gültig, du kannst Anspruch erheben 38%
nein sie ist nicht gültig 25%

12 Antworten

Entweder es war ein ganz normaler Blitzer am Straßenrand oder es handelte sich um ein "moving radar".

Beim MOVING-Radar wird von einem im Verkehrsstrom mitfahrenden Polizeifahrzeug aus die Geschwindigkeit überholender Fahrzeuge gemessen.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/2-geschwindigkeitsmessverfahren-m-moving-radar_idesk_PI17574_HI9189440.html

Hallo

Ich glaube diese Story, weil ich weiß, dass es durchaus auch Privatpersonen gibt, die sich Blitzer und Radarpistolen kaufen und damit eigene Tempomessungen durchführen. Zu dem Thema habe ich schon mehrfach Presseberichte in Autozeitungen gelesen.

Meist handelt es sich um irgendwelche Frührentner und Gerechtigkeitsfanatiker mit ausgeprägtem Ordnungssinn, die etwas Geld übrig habe und ihre Langeweile füllen oder ihren Hass auf andere auf diese Weise ausüben wollen.

Das Thema ist höchst umstritten, zur Gültigkeit kann ich aber nichts sagen. Es gibt Kommunen, die so etwas anerkennen und Kommunen, die gegen solche Hilfssheriffs selbst vorgehen. Am besten, du gehst mit dem Schreiben mal zur Polizei oder zur Rechtsberatungsstelle und lässt dir das erklären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dass Leute meinen, sie müssen andere im Straßenverkehr fotografieren ist sicher.

Dass bei schweren Straftaten Fotos Verwendung als Beweismittel finden ist möglich.

Dass solche Fotos - wie hier beschrieben - als Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung verwendet werden ist unmöglich.

Gruß Michael

Handy bzw. Smartphone-Nutzung am Steuer ist (meiner Meinung nach zu recht) strafbar! Also nicht nur telefonieren oder simsen, sondern auch ein Foto/Video aufnehmen, weil das viel zu stark vom Straßenverkehr ablenkt. Höchstens, wenn ein Fußgänger vom Straßenrand aus knipst, geht das durch. Damit hat er aber noch lange keine amtlich gemessene Geschwindigkeit, die man zur Anzeige bringen kann. Ob eine "Radarpistole" von Conrad oder Völkner als Nachweis ausreicht, halte ich sowieso für anfechtbar!

ja sie ist gültig

Ja, er darf Dich während der Fahrt fotografieren. Selbst, wenn er das nicht dürfte, wäre das sein Problem.

Und ja, die Anzeige ist "gültig". Weil: Jeder kann jeden anzeigen.

Ansonsten kannst Du ganz einfach Widerspruch einlegen. Wenn er keinen geeichten Tacho hat, keine darauf geschulte Person ist und nicht den dann entsprechenden Vorschriften nach gehandelt hat, kann er die Überschreitung nicht beweisen. Also relax.

Es fehlt allerdings noch die Erklärung, wie ein solches Foto als Beweis einer Geschwindigkeitsübertretungen dienen soll.

Keine "Behörde" würde auf Grund dessen überhaupt einen Bußgeldbescheid bzw. ein Verwarnungsgeld erlassen.

Wenn diese Story nicht erfunden ist, dann wurde sie wohl wie "mariontheresa" das schon erkannt hat, ganz "stinknormal" geblitzt, hat das aber nicht verstanden.

Gruß Michael

@19Michael69

Hatte das gar nicht gelesen. Ja, wenn man den Kommentar von hallo... so liest, dann wird es wohl so gewesen sein.

@tinalisatina

Ging mir genauso - ich bin direkt von einem Fake ausgegangen ;-)

Du hast bei der Abstimmung eine Möglichkeit vergessen:

"Frei erfundene Story"

Verrate doch mal, was du denn als Post bekommen hast, was dir genau vorgeworfen wird und wie die Geschwindigkeitsüberschreitung "bewiesen" wird.

Das alles hört sich doch sehr komisch an und keine Polizeidienststelle würde eine solche "Anzeige" aufnehmen.

Hast du Langeweile? Hoffentlich sind die Ferien bald vorbei.

Viele Grüße

Michael

das ist meiner Meinung nach die beste Antwort

Hallo

Bist du sicher, dass es eine Privatperson war?

Vielleicht war es auch ein Polizist in Zivil? Dann wäre alles wohl rechtens und du müsstest so wie bei einem normalen Blitzer verfahren ( Einspruch prüfen und notfalls zahlen)

Quark, wie will der gemessen haben? Und Schätzungen sind ja wohl zum Glück nicht ausreichend.

technisch alles problemlos möglich, ob die Polizei das hier einsetzt ist die andere Frage