letzte gehaltsabrechnung nach kündigung
mein lohn kam immer am 27en jedes monats. nun habe ich gekündigt zum 17 august. sollte mein lohn mit den unterlagen am 17en kommen oder erst zum ende des monats? ich hoffe auf eine kompetente antwort.danke
3 Antworten

Hallo, ich weiß zwar nicht, ob meine Antwort kompetent ist aber meiner Ansicht nach, müsste das Gehalt wieder am 27. des Monats kommen. Die Lohnberechnung erfolgt sicherlich über ein entsprechendes Lohnbüro und diesem ist das Kündigungsdatum bezüglich der Überweisung egal. Das letzte Gehalt ist dann aber nur Prozentual, da ja der Monat nicht vollständig abgeleistet wurde.

vielen dank

In Ausnahmefällen könntest Du darauf pochen, dass man Dir alle Papiere zum Entlasssungstag aushändigt. Was jedoch die Gehaltsabrechnung angeht, so ist es in Deutschland üblich, dass die Abrechnung dem üblichen Rhythmus folgt. Erst wenn der übliche Termin folgenlos verstreichen sollte, würde ich mich nochmal in Erinnerung Rufen.

Ja, ja...

vielen dank an alle besonders an heeeschen

Gerne :-)

Zum Ende des Monats, wie gehabt. Du kannst nicht verlangen, dass z.B. die Lohnbuchhaltung nur alleine für dich tätig wird.

und wie ist das mit meinen unterlagen?

Hierzu habe ich einen interessanten Link gefunden: http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/personalmanagement/praxistipp_05108.html

Richtig - die Abrechnung aller Mitarbeiter erfolgt einmal pro Monat. Wenn Du zum 28. gekündigt hättest, würdest Du sogar einen kompletten Monat warten müssen.

Richtig - die Abrechnung aller Mitarbeiter erfolgt einmal pro Monat. Wenn Du zum 28. gekündigt hättest, würdest Du sogar einen kompletten Monat warten müssen.

Ist leider wahr.

Die Unterlagen kommen NACH erfolgter Abrechnung - ist ja auch logisch: bis dahin werden sie ja noch gebraucht :-)

mein neuer arbeitgeber muß 2-3 wochen auf die unterlagen warten?

Ja - das macht dem aber nix aus - solltest Du wiederum dort einmal aufhören wollen, dann wartet der nächste wieder :-) Ist eben so und die AG kennen das auch.
Du kannst höchstens auf Kopien bestehen. Zur Herausgabe der Originalunterlagen ist der AG erst nach erfolgter Endabrechnung verpflichtet.