Zuflussprinzip bei Kündigung (vorher Aufstocker, nun ganz Alg2)?

3 Antworten

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Einkommen wird nach dem Zuflussprinzip angerechnet,also in dem Monat in dem es auf dem Konto eingeht !

Wenn ihr die ganze Zeit schon im Leistungsbezug wart und eine Aufstockung bekommen habt,dass Einkommen immer Ende des Monats zugeflossen ist ( Zuflussprinzip ),dann sollte das Jobcenter dieses ja schon berücksichtigt haben.

Würde also bedeuten,die Leistungen ( Aufstockung ) die ihr am 31.07.2017 für den August bekommen habt,müssten normalerweise das zufließende Einkommen aus August was Ende August aufs Konto kommt schon berücksichtigt haben.

Demnach müsstet ihr am 31.08.2017 eure volle Leistung für den Monat September aufs Konto bekommen.

Sollte das Jobcenter nur ein fiktives Einkommen angenommen haben,weil das monatliche Einkommen immer verschieden war und nach Zugang der Nachweise über das tatsächliche Einkommen immer eine Nachberechnung durchgeführt haben,dann wird das auch dieses mal so sein.

Dann würdet ihr einen teilweise Aufhebungsbescheid für den August bekommen und je nachdem was euch das Jobcenter an Aufstockung gezahlt hat und wie hoch das tatsächliche Einkommen für August war,wird es dann entweder eine Rückforderung oder eine Nachzahlung geben.

Er hat immer das gleiche verdient.

Vielen Dank für deine Antwort! :)

@blumenfee89

Was habt ihr denn immer an Aufstockung bekommen,wie alt sind die Kinder,was hat er Brutto und Netto verdient,was außer sein Einkommen und Kindergeld habt ihr evtl.noch an Einkommen und was zahlt ihr für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete ?

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Armes Deutschland! ):

Wieso geht dein Freund überhaupt arbeiten, wenn es sowieso nicht reicht? Er arbeitet sozusagen für die Katz...

Das Geld wird nicht für September angerechnet! Es wird nur das Geld berücksichtigt was innerhalb des selben Monats einfließt.

Sein Gehalt (welches Ende August kommt) und die Aufstockung im September muss für den ganzen September reichen. Ab Oktober werdet ihr den kompletten Alg2 Satz bekommen.

Arbeit würde sich für euch nur lohnen wenn ihr beide arbeiten geht und ein paar Hundert Euro mehr verdient als der Regelsatz. Er alleine wird euch selbst mit einem 2000€ Nettolohn nicht über die Runden bringen können.

Arbeit lohnt sich immer! :) 

Vielen Dank für deine Antwort! :)

Du schreibst in dem einen Satz das Einkommen nicht auf den September angerechnet werden darf,weil hier das sogenannte Zuflussprinzip zur Anwendung kommt und im nächsten Satz widersprichst du dieser Aussage wieder !

Da schreibst du das sie mit dem Einkommen für August und der Aufstockung für den September den ganzen September überbrücken müssen.

Dann würde ja doch das Einkommen aus August was noch im August zufließt auf den September angerechnet und das darf nicht sein.

Wenn sie schon längere Zeit eine Aufstockung erhalten und das Einkommen immer im gleichen Monat zufließt in dem es verdient wurde,dann sollte das bei der Aufstockung ja schon berücksichtigt worden sein.

Sie hätten dann also am 31.07.2017 nur ihre Aufstockung für den August bekommen und das Einkommen von August was im August zufließt müsste für August und nicht für den September sein.

Demnach müsste es schon für den September das volle ALG - 2 unter Berücksichtungen von anderen Einkommen gezahlt werden.

Da hast du dir ja einen super Ernährer für deine Kinder gesucht. 

Danke das du dir die Mühe gemacht einen Kommentar zu schreiben! 

Wäre allerdings schöner gewesen, wenn du mir auf meine Frage eine Antwort hättest geben können! ;)

@blumenfee89

Da gibt es keine echte Antwort. Du hast dich vom falschen schwängern lassen.

@HerrVahtschina

Da gibt es sicherlich 'echte' Antworten drauf, nur du kennst sie nicht! 

Was gar nicht weiter schlimm ist, denn ich merke ja das dir die Reife fehlt mir auf meine Frage eine sachliche Antwort zu schreiben. ;) 

@blumenfee89

natürlich könnte ich dir aufmunternde worte schreiben. aber so falsch bin ich nicht.