Mietvertrag Kündigung ohne Datumsangabe

6 Antworten

Ist eine Kündigung von Mieträumen rechtswirksam wenn statt eines Datums wortwörtlich " "zum Ende des Monats August 2013" steht?

Sie ist wirksam, da ja ein genaues Datum benannt ist.

Eine letzte Frage bitte noch... In der Kündigung steht im Betr, Aufkündigung meines Mietverhältnisses, Straße Nr und im Text "will ich bis zum Ende des Monats August 2013 ausgezogen sein" ändert das will etwas ?

Der Mieter kann auch vorher ausziehen, nur später sollte es nicht sein.

Mieter müssen ihre Kündigung nicht begründen. Der ganze Salm ist deshalb unnötig. Es muss auch kein Datum angegeben werden, zu wann gekündigt wird. Es gilt dann automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei Zugang der Kündigung bis 3. WT gilt diese dann zum Ablauf des übernächsten Monats als fristgemäß erfolgt. Ist dir also bis einschl. 4. Mai die Kündigung zugegangen, ist die Wohnung zum 31. Juli gekündigt. Bei späterem Zugang erst zum 31. August.

Es ist doch Datum angegeben. Selbst wenn da stehen würde "zum nächstmöglichen Termin" wäre sie wirksam.

Entscheidend ist natürlich wann dem Vertragspartner die Kündigung zugeht.

Zu Ende August hätte sie das spätestens am 3. Werktag im Juni sein müssen.

Ich geh jetzt mal davon aus das hier der Mieter kündigt bzw. kündigen will.

Gasteiner 
Fragesteller
 22.06.2013, 11:26

jups und hat sie jetzt mit einem 1 Zeiler verneint: "Beabsichtige nicht zu kündigen und habe nicht gekündigt"

anitari  22.06.2013, 12:00
@Gasteiner

Im Betreff steht doch eindeutig "Aufkündigung".

Zu besseren Verständnis solltest Du mal den vollständigen Text der Kündigung schreiben.

Gasteiner 
Fragesteller
 22.06.2013, 12:13
@anitari

Betr. Aufkündigung meines Mietverhätlisses, Straße Nr

Sehr geehrte Frau

ich teile Ihnen mit - mit leichtem Wehmut über ein geliebtes Heim - das für mich die Zeit angebrochen ist, in meiner anstehenden unternehmerischen und privaten Zukunft neue Räumlichkeiten in Augenschein zu nehmen. Der Schulterschluss zu einem engen unternehmerischen Partner hat diesen von mir lang ersehnten Schritt möglich gemacht. Im Rahmen meiner Neuorientierung will ich bis zum Ende des Monats August 2013 aus den von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten, Straße Nr ausgezogen sein.

Nach telefonischer Zustimmung kann mein Auszug zu jedem vorherigen Zeitpunkt erfolgen, ohne Einhaltung einer üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten. Wohnung und Kellerraum überlasse ich Ihnen zum Auszugstermin im respektablen Zustand besenrein.

Für Ihr Entgegenkommen in all den Jahren sage ich Ihnen an dieseer Stelle schon mal ein kräftiges Dankeschön.

Fr, 3.5.2013 Unterschrift

anitari  22.06.2013, 12:20
@Gasteiner

Wow;-)

Also für mich ist das eindeutig eine Kündigung. Zu mal er ja auch anbietet die Wohnung schon früher wieder zu vermieten.

Aber warten wir noch einige Expertenantworten ab.

Ja, ist doch ein festes Datum. Wenn die evtl. vertragl. vereinbarte Küdigungsfrist auch stimmt... ist alles Rechtens.

Die Kündigung muss eindeutig sein. Das ist diese Formulierung doch wohl? Oder gibt es Zweifel , was Das Ende des Monats ist?