selbst gekündigt; am selben tag arbeitsunfall

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Die Kündigung ist natürlich trotzdem wirksam. Selbstverständlich muss der Betrieb den Arbeitsunfall genau so abwickeln, wie jeden anderen. Bei einem Arbeitsunfall zahlt der Betrieb die Lohnfortzahlung ja sowieso nur als Vorschuss auf die BG-Leistung. Nur mit einem eventuellen neuen Job dürftest du Probleme bekommen, wenn du die Stelle nicht antreten kannst.

finnokrates 
Fragesteller
 24.03.2015, 17:39

Ja so denke ich eigentlich auch. ich hatte nur vorhin einen Nachbarn getroffen der Betriebsrat ist. und der meinte das mit der Unwirksamkeit. aber vielleicht meinte er auch eine Lohnfortzahlung... wobei das auch nicht sein kann, hab ja selbst gekündigt (und einen auflösungsvertrag unterschrieben). also gut, dann habe ich einfach nur Pech gehabt. 

DerHans  24.03.2015, 17:41
@finnokrates

Die BG zahlt bis zum Abschluss des Heilverfahrens.

Die Kündigung ist wirksam. Dein Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Passiert dir ein Arbeitsunfall, so wird dies der BG gemeldet. Dein Arbeitgeber zahlt dir den Lohn bis zum letzten Tag solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Da solltest du dich schnell bei der BG melden und dich erkundigen.

Ja, warum auch nicht. Bis du am letzten Tag zu Hause bist könntest du einen Arbeits, bzw Wegeunfall haben.

Ja, weil sie ja VOR dem Arbeitsunfall abgegeben wurde.