Leitung angebohrt wer zahlt?

7 Antworten

innerhalb der Verwandtschaft sind die Vers. pingelig, setze eine Überputzverteilerdose dahin, wo es passiert ist, das kann man selbst machen  

Der Schadenverursacher haftet für den Schaden. Nur es gibt auch den Begriff des Gefälligkeitsschaden, danach haftet der Verursache eben nicht.

Ich sehe hier so einen Gefälligkeitsschaden. Die Kosten für einen Elektriker bin ich überfragt.

Realisti  14.06.2016, 11:59

Das sehe ich auch so.

Mir erscheint das so ähnlich wie beim "Blumen gießen im Urlaub". Wenn dabei die Liebe Nachbarin was beschädigt, dann muss sie das ja auch bezahlen.

Ich bin kein Versicherungsexperte, aber ich sehe es so:

Dein Schwiegerpapa hat bei dir was kaputt gemacht. Also ist seine Haftpflicht zuständig.

Dokumentiere das mit Fotos. Dann ruft ihr seinen Versicherungsmenschen an und fragt, ob sie sich zuständig fühlen. Dann wißt ihr es genau.

Wem gehört die Wohnung? Gibt es eventuell mit dem Vermieter eine Klausel, dass er mitbestimmt bei Reparaturen?

Bei einem Handwerker fragt man vorab, was es kostet. Da bekommt man vorab den Ca.-Preis gesagt.

Was sagt denn der liebe Schwiegerpapa? Könnte er es auch selber richten? Für mich hört sich das nicht nach einer riesen Sache an. Als Handwerkerfrau bin ich ganz andere Katastrophen gewöhnt.

rudelmoinmoin  14.06.2016, 11:37

warum Antwortest du dann 

>Ich bin kein Versicherungsexperte<

Realisti  14.06.2016, 11:44
@rudelmoinmoin

@rudelmoinmoin

Glaubst du etwa, dass alle, die hier geantwortet haben Versicherungsexperten sind? Lebenserfahrung zählt für dich nicht?

Hast du "gutefrage.net" nicht verstanden?

GanMar  14.06.2016, 12:27

Dein Schwiegerpapa hat bei dir was kaputt gemacht. Also ist seine Haftpflicht zuständig.

Vorsicht!

da wird erst einmal geprüft, ob es sich um

  • einen Vertrag mit Anspruch auf Erfüllung
  • ein Gefälligkeitsverhältnis mit rechtsgeschäftlichem Charakter oder
  • ein Gefälligkeitsverhältnis des täglichen Lebens

gehandelt hat.

Mitunter haftet der Herr Schwiegerpapa eben nicht, auch wenn er die Leitung angebohrt haben sollte. Und wenn er nicht haftet, dann braucht auch seine Versicherung nicht an Dich leisten.

Realisti  14.06.2016, 12:31
@GanMar

Wenn ich das richtig verstanden habe, möchte die Fragestellerin auch gern, dass die Versicherung vom Schwiegervater greift, da sie selber derzeit keine hat.

Dann sollten sie welche Erklärung abgeben?

Zahlen müsst Ihr. Es ist Euer eigenes Verschulden.

Hättet Ihr einen Elektriker beauftragt, wäre der oder seine Versicherung in der Haftung.

Realisti  14.06.2016, 12:02

Aber der Auftrag hieß doch nicht "Leitung anbohren".

Das sagt jemand: "Ich kann Lampen aufhängen." Dann sollte er es auch können. Außerdem halte ich es für einen kleinen Unfall, den man ohne Aufwand wieder beheben kann. Steht denn dann alles noch in Relation?

Wozu extra einen Elektriker beauftragen?

Erst kontrollieren, ob die Sicherung raus ist.

Dann die Wand mit Hammer und Meißel vorsichtig rund um die Bohrung aufklopfen.Ist die Ader(n) durch, muß eine Dose eingestemmt werden.

Ist die Ader(n) nur beschädigt gut mit selbstverschweißendem Isolierband (gibts im Baumarkt) zu isolieren und mit Gips die Wand wieder zuputzen.

Muß eine Dose gesetzt werden, Abzweigdose tief genug einstemmen, Drähte Farbe auf Farbe Klemme, ideal sind Steckklemmen.

Deckel drauf, mit Gips einputzen.

Sicherung rein und alles paletti.

Für folgende Bohrungen sowas besorgen:

http://www.pollin.de/shop/dt/ODE4OTYxOTk-/Messtechnik/Messgeraete/Sonstige_Messgeraete/Leitungssucher_TS_75.html

jcreich  14.06.2016, 11:48

Ist zwar keine Antwort auf die Frage aber ok

Chefelektriker  14.06.2016, 11:52
@jcreich

Wenn Dein Schwiegervater die Bohrung gesetzt hat, zahlt seine Haftpflichtversicherung, sofern er eine hat, ansonsten muß er alles zahlen.