Lehrbeginn Schweiz?
Hallo
(Die Frage können auch Leute aus Deutschland und co. Beantworten wenn das Gesetz dasselbe ist)
Kann ein Betrieb (eine Firma) jemanden vor dem Lehrbeginn (Arbeitsstart) kündigen und sagen wir wollen dich doch nicht. Obwohl ein Lehrvertrag (Arbeitsvertrag) von beiden Seiten unterschrieben wurde mit dem Startdatum der Arbeit. Ist sowas möglich und erlaubt? (Nicht dass es mir passiert ist. Nur ein Gedanke)
Lg
Wir gehen davon aus
Das die Firma nicht vorm Konkurs ist oder ich arbeitsunfähig werde.
2 Antworten
Bei den Schweizer Lehrverträgen hat man eine 3 Monatige Probezeit. Das heisst du oder dein Lehrbetrieb können jederzeit den Vertrag kündigen von innerhalb von einer Woche. Sie können auch kündigen vor dem ersten August zum Beispiel. ( betriebliche oder Wirtschaftliche Gründen)
Da wir in der Schweiz den schlechtesten Kündigungsschutz haben von ganz Europa ist es jederzeit möglich gekündigt zu werden. Man muss das ganze nicht einmal begründen.
Puh gute Frage habe zur den Lehrmeisterkurs gemacht aber kann es Dir nicht sagen da ich es nicht weiss. Allgemeine ist es aber schwerer einem Lehrling zu Kündigen als einem Mitarbeiter.