Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag kündigen?

5 Antworten

Auch bei einer vorvertraglichen Kündigung musst / müsstest Du zumindest eine 14-tägige Kündigungsfrist ( Probezeit ) einhalten. Sollte keine neuerliche Probezeit als vereinbart gelten, so wäre die reguläre Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder 30./31. eines Monats einzuhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Ansonsten stünde ein Aufhebungsvertrag im Raum, da Du eine 4-wöchige Kündigungsfrist nicht einhalten kannst, wenn Du bei Deinem neuen Arbeitgeber per 22.7. Deine Tätigkeit aufnehmen möchtest.

Ansonsten - es geht um die Kündigung Deines Arbeitsvertrages - Dein Ausbildungsvertrag endet ja automatisch mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse - und wenn diese Bekanntgabe am 8.7. d.J. ist - dann an diesem Tag.

Auch bei einer vorvertraglichen Kündigung musst / müsstest Du zumindest eine 14-tägige Kündigungsfrist ( Probezeit ) einhalten

Er/sie hat am 28.6. zum 1.8. gekuendigt (umzudeuten auf den 31.7.) und somit die Kuendigungsfrist eingehalten, sofern diese nicht mehr als 1 Monat zum Monatsende betraegt.

@DerCaveman
und somit die Kuendigungsfrist eingehalten,

"Nein" - denn er / sie möchte bereits am 22.7. bei einem anderen Arbeitgeber die Tätigkeit aufnehmen.

da ich beim neuen Unternehmen schon am 22.07. angefange

Den Ausbildungsvertrag musst du nicht kündigen. Er endet in der Regel automatisch mit Bestehen der Prüfung. Ich gehe daher davon aus dass diese bei dir am 8.7. ist. Warum hätte dann der neue Vertrag bei der Ausbildungsfirma erst am 1.8. begonnen? Da wärst du doch auch arbeitslos?

Das war so ausgemacht :-) Ich wollte in den Urlaub fliegen und da ich keine Urlaubstage mehr hatte, musste ich diesen Weg wählen.

@rreeaall

Dann bist du in dieser Zeit arbeitslos, bis ein neuer Vertrag beginnt. Man hätte auch die variante unbezahlter Urlaub wählen können.

Wenn du am 8.7. deine Ausbildung mit der letzten Prüfung erfolgreich abgeschlossen hast, endet das Ausbildungsverhältnis mit diesem Tag automatisch, da musst du nichts kündigen.

Deine Ausbildung endet mit Bestehen der letzten Prüfung, in deinem Fall also mit der mündlichen Prüfung am 08.07., daher musst du deinen Ausbildungsvertrag nicht kündigen, da dieser sowieso ausläuft.

Du hast alles richtig gemacht, in dem du deinen Arbeitsvertrag zum 01.08. gekündigt hast. Was allerdings stimmt ist, dass du dich die paar Tage zwischen Ausbildung und Arbeitsverhältnis arbeitssuchend melden musst. Dies solltest du eigentlich 3 Monate vor Ende der Ausbildung machen. In deinem Fall würde ich einfach mal bei der zuständigen Agentur anrufen und dies melden und nachfragen, wie du nun wegen der Arbeitslosenmeldung vorgehen sollst.

Nein, deinen Ausbildungsvertrag kannst Du gar nicht (fristgemäß) kündigen. Zum einen gilt hier eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, zum anderen endet das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der mündlichen Prüfung automatisch.

Du musst tatsächlich das Arbeitsverhältnis kündigen, was Du ja bereits getan hast.