Ausbildungsvertrag unterschreiben, Kündigen noch danach möglich?

6 Antworten

Das kannst du vor Antritt und bis zum Ende der Probezeit fristlos.

So steht es für Ausbildungen im Gesetz (BBIG)

Während der Probezeit einer Ausbildung können beide Seiten nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.

Ich vermute, im Ausbildungsvertrag ist eine Kündigung vor Antritt der Ausbildung nicht ausgeschlossen. Das würde auch keinen Sinn machen, da ein Azubi (wie auch der AG) dann am ersten Tag kündigen würde/könnte.

Hast Du jetzt einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, würdest aber z.B. in zwei Wochen ein besseres Angebot bekommen, kannst Du den ersten Ausbildungsvertrag fristlos kündigen.

Das machst Du aber erst, wenn der andere Ausbildungsvertrag vom AG unterschrieben ist.

Die Kündigung muss schriftlich sein. Ruf so früh wie möglich bei der Firma an, bedanke Dich für den Ausbildungsvertrag, entschuldige Dich für die Mühe und sag, dass Du die Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht antreten kannst und die schriftliche Kündigung unterwegs ist.

Dann hat der Betrieb noch Zeit, einen anderen Azubi zu finden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

was steht im Vertrag über eine Kündigung? dürfte fristlos sein, also von heute auf heute

Du kannst noch bis zum Ablauf der Probezeit kündigen, ohne es zu begründen.

Fairerweise solltest du das aber so schnell wie möglich machen, damit ein Nachrücker noch eine Chance bekommt

Der unterschriebene Vertrag ist bindend, und somit gelten auch die dort vereinbarten Kündigungsfristen.