Legale erpressung?
Hallo, in meinem Freundeskreis wir in letzter Zeit sehr viel darüber diskutiert ob es einen Weg gibt Menschen legal zu erpressen, wie in Filmen also das man dafür nicht belangt werden kann. Wie geht soetwas?
Keine angst ich werde niemanden auf diese Art erpressen, jedoch bekomme ich dann 5 Euro aus einer wette ;)
7 Antworten
Es gibt keine legale Erpressung.
Erpressung ist die Forderung nach Geld, verbunden mit der Drohung eines empfindlichen Übels.
Was manche als Erpressung empfinden, nämlich z. B. der Hinweis an Jemanden, "zahlen Sie meine Rechnungen innerhalb von 3 Tagen, oder ich beauftrage meinen Anwalt mit der Einleitung einer Klage und der Prüfung, ob wir Sie wegen Betrug anzeigen können," wäre keine Erpressung, weil keine illegale Folge angedroht wird, denn sowohl die Einreichung einer zivilrechtlichen Klage, wie die Prüfung, ob strafbares Verhalten vorliegt, ist unzulässig
Es gibt aber Menschen, die nie vorhanden Rechnungen zu zahlen, schon bei Eingehung der Schuld. Das ist "Eingehungsbetrug." Das darf man bedenkenlos anzeigen.
Anzeigen darf man natürlich alles. Das wollte ich auch nicht in Abrede stellen. Man darf nur niemandem mit einer Anzeige drohen, um ihn dazu zu bewegen, seine Rechnungen zu bezahlen.
Ich drohe ja nicht damit. Ich sage ihm ja nur, dass ich sein verhalten juristisch überprüfen lasse will. Dies aber entfällt, wenn ich mein Geld habe. Wenn er der Ansicht ist, dass alles korrekt war, so braucht er ja keine Befürchtung zu haben.
Es ist unmöglich, jemanden legal zu Erpressen.
Erpressung ist eine Straftat. Es gehört dazu zwangsläufig auch die Drohung einer Sanktion, wenn die Tatsache der Erpressung z. B. der Polizei oder Dritten verraten wird. Oder der Erpresser behauptet frech, es sei keine Erpressung.
Aber egal, welcher Trick angewandt wird, Erpressung bleibt strafbar.
hallo12345I
Legale Erpressung gibt es lediglich in Filmen.
Im Realen Leben ist das nicht mehr Möglich.
Das liegt an der Detailarbeit.Details herrausfinden war in der Vergangenheit sehr schwierig.
Detailarbeit= Stecknadelkopf im Heuhaufen suchen.
Aktuell muss es heißen:Legale Überzeugungskraft.
Gruß Ralf
Es kommt aber nicht darauf an, ob die angedrohte Handlung per se legal ist, sondern über die Drohung zu dem angestrebten Zweck verwerflich ist. Die Drohung mit einem Strafverfahren ist aber sicherlich verwerflich, wenn man jemanden dazu bewegen will, eine Rechnung zu bezahlen. Denn dafür sind andere Mittel vorgesehen.
Die Erpressung scheitert im Beispiel lediglich am fehlenden Vermögensvorteil.