Ist es verboten jemand zu erpressen? Ich weiss das jemand illegale sachen Verkauft. Jetzt könnte ich ihn erpressen und Geld verlangen. Irgendwann...?

14 Antworten

Es wundert mich, dass der Administrator deine Anfrage noch nicht gelöscht hat ;)

Eine Erpressung ist eine strafbare Handlung,

die Erpressung ist eine gängige Geschäftspraxis bei der Organisierten Kriminalität. Diese Leute gehen nicht zur Polizei, um darauf zu reagieren. Was tun sie dann?

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Ein anderes Beispiel: Ein verheirateter Mann geht zu einer Billign**te, um mit ihr Sex zu haben. Offiziell ist das die unbefriedigte Hausfrau in der Nachbargemeinde. Während der sexuellen Handlungen in ihrer Wohnung wird ein Video angefertigt. Die Mafia verlangt von dem Mann - sagen wir 3000 Euro - andernfalls würden sie dieses Video veröffentlichen und seiner Frau zukommen lassen. So ungefähr läuft das.

Erpressung kann ganz fürchterlich daneben gehen und böse Folgen für Dich haben. Deshalb solltest Du es bleiben lassen.

Schließlich geht es Dich nichts an und es ist nicht Deine Sache.

Es ist immer verboten, jemanden zu erpressen.

Hier greift §253 StGB:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Erpressung ist strafbar.

Genau so bedenklich ist es wenn du weißt das jemand etwas Strafbares tut und du das nicht unterbindest oder an die zuständigen Stellen meldest.

§ 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. 2Einbesonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

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