Ledigkeitsbescheinigung?

4 Antworten

der einfachste weg wird wohl der sein....sie fliegt zurück...kümmert sich um die papiere und reist dann mit einem touristen-visum wieder ein!

Ihr könntet ggf. einen gerichtlichen Eilantrag auf Fristverlängerung, also im Grunde Aussetzung der Vollziehung der Ausweisung, stellen. Ist aber schwer zu sagen, wie die chinesischen Behörden darauf reagieren - du würde also vorher dort nochmal fragen, welche Voraussetzungen für die Ehefähigkeitsbescheinigung bestehen.

Im Zweifel solltet ihr euch einen Anwalt suchen, der Erfahrung im Ausländerrecht hat, idealerweise einen, der schon Fälle mit chinesischem Bezug hatte. Ihr könntet die lokale Rechtsanwaltskammer nach Kontaktdaten fragen, oder selbst online recherchieren.

MadmaxMarcus 
Fragesteller
 18.09.2020, 10:40

Voraussetzungen bestünden nur aus deutscher Sicht in Vorlage der Ledigkeitsbescheinigung, soweit mein Wissenstand korrekt ist hat die chinesische Seite nur Handhabe bzgl. der Herausgabe der og. Bescheinigung (der Aufruf zur Ausweisung ist nur von dt. Behörden)

Meine Schwägerin (Namibia) musste erst einmal wieder zurückreisen, hat sich dann selber vor Ort um alle Unterlagen gekümmert und wurde dann wieder vom Bruder "eingeladen". Das Besuchsvisum wurde dan lagalisiert, eine Heirat kurze Zeit später durchgeführt.
Da sie bereits "deutsch" als Fremdsprache hatte und in der Familie auch oft Deutsch gespochen wurde, war der Test für sie so kein Problem.

MadmaxMarcus 
Fragesteller
 18.09.2020, 10:35

Das Visum kann somit von jeder Person mit ausreichend Finanzmitteln durch "einladen" erfolgen? Ich dachte, dies wäre nur in Verbindung mit begründeten Gründen, wie Eheschließung möglich... Danke, das hilft mir schonmal bei dem Verständnis der Herfühung dieser Regelung... Sprache ist hier auch kein Thema, sie spricht besser deutsch als ich :-) aber die Rückreise wird wohl nicht zu stoppen sein

verreisterNutzer  18.09.2020, 10:50
@MadmaxMarcus

Besuchervisum - wurde für 1 Monat ausgestellt.

Warum sollten hier Sonderregelungen nötig sein.

Wenn Ausländern hier bleiben wollen um hier zu arbeiten, müssen sie eine Arbeit haben. Hat sie nicht.

Wenn Ausländer hier heiraten wollen, muss der Herkunftsstaat bestätigen, dass keine Ehehindernisse vorliegen. Die Bestätigung hat sie auch nicht.

Für mich als Ausländerbehörde sieht das danach aus, dass hier jemand heiraten will, damit er hierbleiben kann. Das riecht nach Scheinehe und sowas wird nicht durch Fristverlängerungen unterstützt.

Sie kann ausreisen, die Bescheinigung beschaffen, wieder einreisen und heiraten.