Laut Paragraph 5 entfällt und verjährt die Rückzahlung von Bafög niemals?

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Hallo.

Bafög verjährt nicht. richtig. Aber es muss angefordert werden.

Ich kenne viele die haben vor x Jahren studiert und niemals eine Aufforderung zur

Rückzahlung erhalten.

Mit Gruß

Bley 1914

Bafögschulden verjähren niemals. Wie du schon richtig weißt, muss man das ganze innerhalb von 10 Jahren nach Forderung zurückzahlen. Ab dann können sie auch Vermögen verpfänden. Wer aber nichts hat und verarmt stirbt, der entgeht den Schulden mit dem Tod. Schulden werden aber in der Erbmasse berücksichtigt. Wenn dann die Hinterbliebenen das Erbe ausschlagen, bleibt der Staat dann tatsächlich auf den Schulden sitzen. Passiert aber selten.

Dein Bruder hat aber andere Probleme als Bafögschulden, sondern bekommt sein Leben nicht auf die Reihe. Entweder du akzeptierst das (deine Eltern scheinen ihn ja zu unterstützen) oder du meldest SEIN Auto auch auf IHN an und entziehst ihm ggf. auch andere Unterstützung. Das ist alleine eine moralische Entscheidung oder eben eine finanzielle, wenn er dich mit runterzieht.

§ 5 BAföG besctrifft die "Ausbildung im Ausland". Wo steht da etwas über Verjährung?

nichts passiert, was soll mit ihm passieren?