Kann sie trotz Schulden eine eigene Wohnung beantragen?

7 Antworten

Bei wem beantragen? Und zu welchem Zweck? Damit der Staat Kosten trägt, die durch Privatschulden entstehen?

Jemand kann sich, wenn er volljährig ist, immer eine eigene Wohnung suchen, wenn er sie bezahlen kann. Wenn er über 25 ist, kann er sich eine Wohnung suchen, für die das Jobcenter die Mietkosten (mit-)trägt, sofern er sie nicht selbst finanzieren kann.

Die Eltern sollten ihre Wertgegenstände klar gegen den Gerichtsvollzieher abgrenzen, sonst werden die noch mitgepfändet. "Das gehört meinen Eltern" kann nämlich jeder behaupten...

Es wird schwierig bis unmöglich, eine Wohnung zu finden unter diesen Umständen.

Da die Person offenbar nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln und ihre Existenzgrundlage zu sichern, rate ich dazu, beim Amtsgericht eine rechtliche Betreuung zu beantragen. Eine Betreuerin könnte bei der Wohnungssuche helfen, entsprechende Anträge stellen und bei der Schuldenregulierung mitwirken. Wenn alles geregelt ist, und die junge Frau allein klar kommt, kann man so eine Betreuung jeder Zeit wieder aufheben.

Wo sollte man denn eine Wohnung beantragen?

Wenn man eine Wohnung möchte, sucht man sich eine. Die Tatsache, dass ein Vermieter aber kaum an jemanden vermietet, der hochverschuldet und ggfs. Zahlungsunfähig ist, dürfte diese Suche aber recht erfolglos gestalten.

Ja danke ist mir schon bewußt das wenn man eine wohnung möchte das man sie sucht :)

Ich wollte ja nur wissen ob es trotz schulden und schufa möglich ist oder nicht. Trotzdem danke für deine antwort :)

Das kommt auf den Vermieter an, und auch wegen was man diese Schulden hat. Bei Mietschulden stehen die Chancen leider nicht so gut.Es ist zwar nicht leicht so eine Wohnung zu finden aber wenn man am Ball bleibt ist es möglich.

Korrekt. Tendenziell hat man bei Hausverwaltungen bzw. Wohnungsgesellschaften eher keine Chancen und bei privaten Vermietern etwas größere Chancen.

Du meinst einen Wohberechtigungsschein, ja es wird dann geprüft ob ihr der bewilligt wird..

 sollte sie keine niemanden finden, der ihr was vermietet  kann sie im Fall von drohender Obdachlosigkeit in einer für solche Leute bereitgehaltenen Whg. unterkommen.. Mutter & Kind werden nicht getrennt..

Klar, das recht auf die Eigenen Vier Wände hat jeder. Ist die Person X Berufstätig oder lebt sie auf Stütze?

Nein nicht berufstätig  sie ist eine alleinerziehende mutter