Wie verhält es sich mit der Grundschuld bei einer Teilungsversteigerung?

6 Antworten

Liebe(r) Schmakus,

die Antworten von lesterb42 sind richtig.

Die Grundschuld wird bestehen bleiben und ist von Ihnen gemäß der Versteigerungsbedingungen zu übernehmen, jedenfalls wenn diese Grundschuld das gesamte Grundstück belastet und nicht nur einen der Bruchteile (wovon ich ausgehe), und wenn keine abweichenden Versteigerungsbedingungen beantragt und von allen Beteiligten genehmigt werden (sehr unwahrscheinlich). Durch die Abgabe eines Gebotes akzeptieren Sie automatisch die Versteigerungsbedingen. Durch den Zuschlag werden Sie deshalb Schuldner der Grundschuld (nicht der Darlehensschuld), also in Höhe von 210.000,00 €. Sie werden also zur Ablösung dieser Grundschuld an die berechtigte Bank eben diese 210.000,00 € zahlen müssen. Das sollten Sie in der Tat möglichst schnell tun, weil die hohen Grundschuldzinsen (die durchaus 18% p.a. oder mehr sein könnten) gegen Sie laufen, also dazu kommen.

Wie hoch die Darlehensschuld ist (was also die Alteigentümer der Bank tatsächlich noch schulden), braucht Sie als Ersteher überhaupt nicht zu interessieren. Sie erfahren es deshalb normalerweise auch nicht. Vermutlich hat es Ihnen einer der Alteigentümer gesagt.

Sie sollten aber unbedingt wissen, wie hoch die Grundschuldzinsen sind. Als Bietinteressent müssen Sie unbedingt vorher das Grundbuch einsehen. Das Grundbuch liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts für jedermann zur Einsicht aus.

Wenn nämlich der Versteigerungsvermerk schon am 30.07.2015 in das Grundbuch eingetragen wurde, dann fallen vermutlich recht hohe sogenannte „laufende Zinsen“ in den bar zu zahlenden Teil des geringsten Gebots. Und zwar rechnen diese Zinsen in Ihrem Fall vom 01.01.2014 (nicht 2015) bis zwei Wochen nach dem Versteigerungstermin, also bis zum 03.01.2018. Falls der Zinssatz der Grundbuchzinsen also 18% p.a. sein sollte, dann fallen da Zinsen für etwas mehr als 4 Jahre, also in Höhe von 151.515,00 € an. Das bedeutet, das geringste Gebot würde dann ca. 368.000,00 € werden, nämlich 210.000,00 € Übernahme der Grundschuld + 151.515,00 € Zinsen im bar zu zahlenden (meint an das Gericht zu zahlenden) Teil des geringsten Gebots + Verfahrenskosten.

In dem Fall wäre also die Ersteigerung für Sie uninteressant. Es könnte allerdings sein, dass die Bank einen Verzicht auf die laufenden Zinsen erklärt hat oder es noch tun wird (sogenannte Minderanmeldung). Dann würden diese Zinsen nicht in das geringste Gebot fallen. Dann könnte es sein, dass das geringste Gebot nur ca. 217.000,00 € beträgt (Grundschuld + Verfahrenskosten).

Sie sollten also den Rechtspfleger mal danach befragen, ob ihm eine Minderanmeldung vorliegt. Die könnte allerdings auch erst wenige Tage vor dem Termin (sogar noch im Termin) erklärt werden.

Detailliertere Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter www.teilungsversteigerung.net. Bitte schauen Sie doch dort mal vorbei.

Denken Sie aber beim Bieten auf jeden Fall daran, immer nur das „Bargebot“ zu bieten. Sie müssen also von dem, was Sie insgesamt zu zahlen bereit sind, die 210.000,00 € abziehen, da Sie diese ja hinterher auch noch bezahlen müssen, zwar nicht an das Gericht, aber an die Bank.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

P.S.: @ Paulina42 und schleudermaxe: Niemand nimmt Ihnen übel, wenn Sie sich mit Teilungsversteigerungen nicht auskennen. Aber wenn Sie es nicht wissen, warum geben Sie dann hier falsche Antworten und sorgen damit nur für Verwirrung?

lesterb42  07.11.2017, 16:47

Das hört man doch einmal gerne :)

Die Grundschuld muss in voller Höhe bezahlt werden (übernommen werden), egal wieviel noch bei der Bank offen ist.

210.000 Euro plus Zinsen ab 1.01.2014 bis ich glaube mindestens 20.12.2017 (oder gar 4 Wochen länger) also sicher nochmals mindestens 80.000 Euro Zinsen (liegt am Zinssatz der Grundschuld)

Gerichtsgebühren kommen auch noch dazu

10 % müsst ihr vom Verkehrswert als Sicherungsleistung dem Gericht überweisen im Vorfeld, sonst könnt ihr nicht mitbieten also hier 28.500 Euro

Wie sich das Bargebot genau zusammensetzt, das weiss sicherlich hier jemand besser als ich

Dann solltet ihr nicht höher als 90000 bieten und zuvor mit eurer Bank gesprochen haben ob die mit geht

Im Normalfall bleibt die Grundschuld bestehen. Nach dem Zuschlag musst du dich mit dem Gläubiger in Verbindung setzten und den gesammten Betrag (hier 210.000 €) bezahlen. Dabei ist Eile geboten weil du für den Zeitraum zwischen Zuschlag und Geldeingang bei der Gläubigerbank die dinglichen Zinsen trägst. Das sind häufig 18 %!!

Wenn du also das Objekt für nicht mehr als 300.000 € erwerben möchtest, darfst du im Versteigerungstermin nicht mehr als 90.000 € bieten.

UteSusanne  06.11.2017, 19:24

du verwechselst es mit einer Zwangsversteigerung durch einen Gläubiger, bei einer Teilungsversteigerung wird durch einen Eigentümer versteigert und nicht durch einen Gläubiger, lese einfach auf der Internetseite Teilungsversteigerung.net nach

lesterb42  07.11.2017, 07:56
@UteSusanne

Ich verwechsel das nicht. Es geht um eine Teilungsversteigerung, bei der ein Recht - hier die Grundschuld mit 210.000 € - durch den Zuschlag nicht wegfällt, sondern bestehen bleibt. Und so wie oben beschrieben hat der Erwerber sich nach Möglichkeit zu verhalten. Tut er dies nicht, hat er erhebliche Probleme wegen der auflaufenden dinglichen Zinsen.

der große Irrtum ist immer, den Unterschied zwischen Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung nicht zu kennen.

es gibt eine gute Seite Teilungsversteigerung im Netz, die das alles genau erklärt

300.000 Euro wird knapp


 

Schmakus 
Fragesteller
 06.11.2017, 16:10

Der Unterschied ist glaube ich bekannt!? Bei einer Zwangsversteigerung ersteigere ich nur das Objekt ohne jegliche Schulden, bei einer Teilungsversteigerung "ersteigere" ich die Schulden mit.

Aus den bisherigen Antworten schließe ich folgende:

Ich ersteigere für 300.000,- €. Die Grundschuld wird abgezogen (zzgl. Zinsen, 290.000) . D.h. ich zahle "Bar" z.b: 10.000 €, habe aber weiterhin die Grundschuld eingetragen? Diese muss ich dann ebenfalls ablösen oder kann diese für den eigenen Kredit umschreiben lasen?

UteSusanne  06.11.2017, 16:14
@Schmakus

nein, das Geringste Gebot setzt sich zusammen aus der Grundschuld, den Zinsen auf die Grundschuld, den Gerichtsgebühren etc. Falls es noch weitere Zwangssicherungshypotheken auf das Haus gibt kommen auch diese dazu. Du solltest Dir das Grundbuch anschauen.

schau dir diese Seite an

http://www.teilungsversteigerung.net/ablauf%20teilungsversteigerung.html#geringstes_gebot

ich hatte zwei Termine weil mein Ex eine Teilungsversteigerung beantragt hatte. das Haus wurde geschätzt, bezahlen hätte man mit Grundschuld das 2 1/2 fache, hat keiner gekauft, der Saal war voll.

Schmakus 
Fragesteller
 07.11.2017, 12:40
@UteSusanne

Ok, ich verstehe. D.h. im aktuellen Fall ist das geringste Gebot nicht wie angenommen 7/10 (199.500,- €Erster Termin und 142.000,- € Zweiter Termin), sonder minimum 210.000,- € + X (Grundschuld plus Kosten und Zinsen). Und das an beiden Terminen.

Soweit so gut. Jedoch habe ich es so verstanden, dass wenn ich z.B.: 250.000,- € biete und den Zuschlag bekommen würde, ich nur 40.000,- € an das Gericht zahlen muss und die restlichen 210.000,-€ benötige, um die Grundschuld aufzulösen.

So richtig?

UteSusanne  07.11.2017, 12:47
@Schmakus

genau, es gibt ein Bargebot (Gerichtskosten, Zinsen) und ein geringstes Gebot (Grundschuld plus X Zinsen, Gerichtskosten etc also alles)

Du zahlst das Bargebot an das Gericht und musst dann auch noch die Grundschuld bei der Bank ablösen

Vergiss nicht die Sicherungsleistung an das Gericht zu zahlen, sonst kannst du überhaupt nicht mitbieten 10 % des Verkehrswertes

das ganze wird mit mehr als 340.000 Euro zu finanzieren sein (Grunderwerbsteuer solltest du nicht vergessen)

würde mich über eine Info nach dem Versteigerungstermin freuen