Jobcenter-Hartz 4-Zwangsversteigerung einer ETW

3 Antworten

Ich rate dir ganz dringend einen neuen Anwalt zu nehmen. Es kann doch nicht wahr sein, daß das Eigentum so schnell versteigert werden soll. Die schuld liegt ja nicht beim Eigentümer. Ich wünsche euch ganz viel Glück und liebe Grüße von bienemaus63

Darf überhaupt ein Verfahren eingeleitet werden, obwohl das Jobcenter offensichtlich die Schuld trägt?

Selbstverständlich: Nicht das Jobcenter, der Eigentümer schuldet Zahlung.

Und was der Schuldner unternimmt oder unterlässt, um fristgerecht Zahlung zu leisten, kann dem Gläubiger ziemlich gleichgültig sein.

G imager761

Sicherlich wird es ein Schriftstück geben, aus dem die Zahlungsrückstände erkennbar sind. Ferner gibt es doch wohlmöglich ein Schreiben, mit der Androhung zur Einleitung eines ZV-Verfahrens und ferner existiert Schriftwechsel mit dem Jobcenter zur Kostenübernahme. Alles zusammentragen und zur Rechtsstelle des Sozialgerichtes. Dort ein Anordnungsantrag zur Kostenübernahme im Rahmen eines ER-Verfahrens beantragen.

Dauert ca. 14 Tage und die Sache wäre durch.