Lärm durch Renovierung (Mietwohnung)?

9 Antworten

Du kannst die Miete mindern, sonst nix.

Aber nur für die Anzahl der Tage der Beeinträchtigung und nicht um 100%.

Ja, das dürfen sie, wenn es für deren Arbeit notwendig ist!

Im übrigen "und zwar"!

Ja, die dürfen. Und du darfst deine Miete angemessen mindern und das ab Beginn der Arbeiten und dem Aufbau des Gerüstes. Erfasse die Daten (Zeit, Umfang) um danach deine Minderungsquote in Höhe und Zeitumfang berechnen zu können und dann im Folgemonat verrechnen zu können. Das teilst du zuvor deinem Vermieter mit (Einwurfeinschreiben).