Ladendiebstahl Approbation?

4 Antworten

Ich nehme an, Du hast die Sache zurückgegeben?

60€ ist nicht mehr geringwertig im Sinne des Gesetzes, aber da es das erste Mal war, Du Dich direkt einsichtig gezeigt und kein Schaden entstanden ist, ist davon auszugehen, dass der Staatsanwalt die Sache nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellen wird.

Das bedeutet: keine Konsequenzen für Dich; insbesondere keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Die Sorge musst Du ohnehin nicht haben, denn das bei einem Ladendiebstahl, Ersttäter über 90 Tagessätze herauskommt, ist massiv unwahrscheinlich.

Es bleibt natürlich in dem internen System der StA. Wenn Du wieder etwas stiehlst, kannst Du Dir sicher sein, dass der nächste Dezernent das sieht und dann einen Strafbefehl erlässt oder anklagt. Also halte Dich ab jetzt straffrei!

Vielen Dank! Das hat mir erstmal sehr geholfen.

Noch mal eine Frage: Falls ich eine Geldstrafe zahlen muss, hängt die Höhe ja wahrscheinlich von meinem Einkommen ab. Ich bin aber ja Studentin und bekomme Geld von meinen Eltern, wie wird das dann geregelt? Ich möchte ungern meine Eltern informieren.

Wenn es das erste mal ist und du Glück hast wird die Anzeige fallen gelassen

(hatte mal vor Jahren die selbe Situation und die wurde fallen gelassen )

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

"Dedektiv auch in den Unterlagen für den Staatsanwalt vermerkt hat"

Ist das ein Witz ?

Ein Detektiv macht gar nichts für den Staatsanwalt, das macht die Polizei, denn die füllen die Anzeige aus und geben das weiter.

Daher ist die ganze Geschichte unglaubwürdig, zumal du keine Approbation hast.

Ob ein Eintrag reinkommt entscheidet die Strafe, hast du mehr als 90 Tagessätze bekommen dann ja.