Kurzfristige Beschäftigung zwischen Ausbildung und Studium
Hallo Liebe Community!
Nachdem ich nun schon eine ganze Weile erfolglos gegoogelt habe, dachte ich mir mir ich gehe den direkten Weg und hoffe auf kompetente Hilfe.
Ich bin im Sommer diesen Jahres mit meiner Ausbildung zum Laborassistenten fertig, habe aber eigentlich nicht vor, in diesem Beruf zu arbeiten. Die Ausbildung diente von Anfang an nur zur Überbrückung von Wartesemestern für ein Medizinstudium. Da zwischen Studiumsbeginn (so ich denn genommen werde) und Beendigung meiner Ausbildung noch einiges an Zeit zu überbrücken ist, will ich bei meinem Nachbarn arbeiten.
Wie bereits nach dem Abitur würde ich gerne eine Kurzfristige Beschäftigung antreten und dabei auch mehr als 450€ verdienen. Nach den neuen Richtlinien also die erlaubten 3 Monate, mit 5-Tage-Wochen. Meine Frage nun: Ist das möglich, oder wird die Beschäftigung in meinem Fall als Berufsmäßig eingestuft, da ich dem Arbeitsmarkt mit abgeschlossener Ausbildung ja eigentlich zur verfügung stehe.
Vielen Dank im Voraus!
Basti
2 Antworten
Hi Basti,
vielleicht hilft dir da die minijob-zentrale.de weiter unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> Kurzfristiger Minijob -> Berufsmäßikeit
wie z.B.: Berufsmäßig wird eine Beschäftigung unter anderem dann ausgeübt, wenn sie nicht von sogenannter „untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“ ist. Das heißt, sie darf nicht allein für die Sicherung des Lebensunterhalts bzw. -standards bestimmend sein. Unter anderem sind Personen, die beschäftigungslos und bei der Arbeitsagentur für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung als Arbeitsuchende gemeldet sind, als berufsmäßig beschäftigt anzusehen. Sie sind unabhängig von der Dauer der Beschäftigung versicherungspflichtig, es sei denn, die Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro im Monat (anteilig je nach Dauer der Beschäftigung) wird nicht überschritten.
www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.html
Gruß siola55
Irgendwie sehe ich Dein Problem nicht. Du kannst doch zwischen Ausbildungsende und Beginn des Studiums machen, was Du willst. Du kannst nichts tun oder auf 450-Euro-Basis arbeiten oder auch Vollzeit. Wer sollte das verbieten?
Wenn Du über 450 Euro verdienst, so wirst Du Steuer, Kranken-, Rentenversicherung zahlen müssen. Die Steuer kannst Du Dir im Steuerausgleich wieder zurückholen.
Hi Sebasti, falls noch aktuell: du darfst diese max 3 Monate als kurzfristiger Minijob bzw. kurzfristige Beschäftigung definitiv ausüben laut Nachfrage bei der minijob-zentrale.de, sobald du dich im Studium angemeldet hast (eine Zusage hierfür muß nicht vorliegen)!
Du kannst nichts tun oder auf 450-Euro-Basis arbeiten oder auch Vollzeit...
Hi Alexandra0809, leider hast du hier nichts verstanden! Es geht doch Basti um folgendes: als kurzfristiger Minijob (auch kurfristige Beschäftigung als Ferienjob genannt) ist die Dauer dieser Tätigkeit seit dem 1.1.2015 erhöht worden auf 3 Monate (vorher max. 2 Monate) oder auf 70 Arbeitstage im Jahr (vorher max. 50 Arbeitstage im Jahr) und ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!
Als Ferienjob wird dieser kurzfristige Minijob eben nur vom Arbeitgeber eingestuft, falls diese Tätigkeit nicht als berufsmäßig ausgeübt wird...
@siola55: Hallo Siola, ich widerspreche ungern, aber eine kurzfristige Beschäftigung hat nichts mit einem Ferienjob zu tun, sondern sie wird auch als Saisonbeschäftigung bezeichnet.
Als Ferienjob wird in der Regel die Beschäftigung von Jugendlichen ab 15 Jahren während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr bezeichnet.
Hi lenzing, was soll jetzt wieder die "Paragraphenreiterei" - der Ferienjob war als Beispiel gedacht...
...wie deine Saisonarbeit auch! Wichtig ist doch, daß diese kurzfristige Tätigkeit von vorne herein auf diese 3 Monate bzw. max. 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird (was bei Saisonarbeit ja schon wieder evtl. dagegen spricht, falls diese regelmäßig ausgeübt wird...)!
Du kannst nichts tun oder auf 450-Euro-Basis arbeiten oder auch Vollzeit...
... oder eben auch eine kurzfristige Beschäftigung (auch kurzfristiger Minijob genannt) mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr als Ferienjob ausüben, falls du dich bereits zu einem Studium angemeldet hast! Dabei ist dieser Ferienjob sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!!!
Mein Problem ist, dass ich nicht weiß ob ich diese Form der geringfügigen Beschäftigung ausüben darf. Wenn dem nicht so ist, zahle ich die üblichen Abgaben. Die Arbeit bei meinem Bekannten wäre allerdings mit einem temporären Umzug verbunden und somit unwirtschaftlich. Dann könnte ich tatsächlich einen anderen Job, hier an meinem jetzigen Wohnort annehmen.