Arbeiten mit Gewerbeschein UND kurzfristige Beschäftigung (70 Arbeitstage pro Kalenderjahr)?

1 Antwort

Beide Einkünfte sind getrennt zu behandeln und entsprechend in die Steuererklärung einzutragen (so, wie Du Dir das schon gedacht hast).

Der steuerfreie Grundbetrag in Höhe von 8.472 € bezeichnet das zu versteuernde Einkommen (also alle Einkünfte (= Einnahmen ./. Betriebsausgaben/Werbungskosten) abzüglich aller weiteren steuerlich möglichen Abzüge (z. B. Sonderausgaben in Form von Vorsorgeaufwendungen (z. B. Krankenkassenbeiträge), Spenden etc.), außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen etc.

Daher können die Einkünfte/Einnahmen entsprechend über dem steuerfreien Grundbetrag liegen ohne das ggf. etwas zu versteuern wäre.

EliteSoap 
Fragesteller
 07.02.2016, 14:29

Dann sollte ich ja jetzt schon einkalkulieren wie in etwa die Einnahmen jeweils beider Einkünfte sind und welcher der größere Anteil hat? Das ist schwer zu sagen