Arbeiten mit Gewerbeschein UND kurzfristige Beschäftigung (70 Arbeitstage pro Kalenderjahr)?
Ich besitze einen Gewerbeschein und werde in Zukunft unregelmäßig Promotion etc. betreiben. Außerdem hab ich inzwischen Post vom Finanzamt mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Neben dem Gewerbeschein arbeite ich bei zwei Agenturen auf kurzfristige Beschäftigung, werde also bei beiden höchstens 70 Arbeitstage im Jahr absolvieren.
Ich weiß dass ich aufgrund der Kleinunternehmer-Reglung unter 8.354€ im Jahr bleiben muss, um von den Steuern befreit zu werden.
Die meisten Arbeitstage bei der kurzfristigen Beschäftigung gehen unter Umständen über 23:59 Uhr. Würde diese dann ab 0 Uhr automatisch als 2 Arbeitstage gelten? Somit müsste ich sehr stark darauf achten nicht versehentlich über die 70 zu kommen, aufgrund von wenigen Minuten im neuen Tag.
Muss ich in dem Fall beide Einkünfte eintragen? Jeweils die Einkünfte von Gewerbeschein in "Gewerbebetrieb", die der kurzfristigen Beschäftigung in "Nichtselbstständiger Arbeit" und beides darf in der Summe die 8.354€ nicht überschreiten?
LG Patrick
1 Antwort
Beide Einkünfte sind getrennt zu behandeln und entsprechend in die Steuererklärung einzutragen (so, wie Du Dir das schon gedacht hast).
Der steuerfreie Grundbetrag in Höhe von 8.472 € bezeichnet das zu versteuernde Einkommen (also alle Einkünfte (= Einnahmen ./. Betriebsausgaben/Werbungskosten) abzüglich aller weiteren steuerlich möglichen Abzüge (z. B. Sonderausgaben in Form von Vorsorgeaufwendungen (z. B. Krankenkassenbeiträge), Spenden etc.), außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen etc.
Daher können die Einkünfte/Einnahmen entsprechend über dem steuerfreien Grundbetrag liegen ohne das ggf. etwas zu versteuern wäre.
Dann sollte ich ja jetzt schon einkalkulieren wie in etwa die Einnahmen jeweils beider Einkünfte sind und welcher der größere Anteil hat? Das ist schwer zu sagen