70 Tage Regelung bei Harz 4 Empfanger Gemeinschaft?

3 Antworten

Diese Regelung hat mit der Anrechnung von Einkommen im ALG - 2 Bezug nichts zu tun und unverbrauchte Tage kann man auch nicht ins Folgejahr übernehmen !

Wenn es sich nicht um einen reinen Ferienjob handelt,dann wird Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet und dementsprechende Freibeträge vom Bruttoeinkommen ermittelt,die dann theoretisch vom Nettoeinkommen bzw.von dem abgezogen werden was man aufs Konto überwiesen bekommt.

Man hat dann also vom Bruttoeinkommen zunächst deine besagten 100 € Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto in deinem Fall noch mal 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen min. 1200 € Brutto im Monat verdien,dann stünden dir derzeit 300 € Freibetrag zu,wenn du dann angenommen 900 € Netto bekommen würdest,dann läge dein anrechenbares Erwerbseinkommen bei max. 600 € und diese würden dir auf deinen Leistungsanspruch angerechnet.

Wohnst du mit deinen Eltern zusammen,bist unter 25 und könntest dann deinen Bedarf aus deinem anrechenbaren Einkommen decken,dann hättest du keinen Leistungsanspruch mehr,deine Eltern würden also weder Regelsatz für deinen Lebensunterhalt noch deinen KDU - Kopfanteil für dich bekommen.

Du müsstest dann deinen Eltern deinen Anteil aus deinem Einkommen selber zahlen.

Der KDU - Kopfanteil berechnet sich aus der Warmmiete ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom,geteilt durch die Personen im Haushalt.

Die 70 Tage beziehen sich auf Sozialversicherungsfreiheit und nicht Steuerfreiheit (kurzfristige Beschäftigung).

Hartz IV geht es um Einkommen. Einkommen wird angerechnet. Bis 100€ nichts, darüber sind 20% frei, grob gesagt.

Eine Ausnahme gibt es, wenn du Schüler bist und in den Schulferien arbeitest.

Dann hast du 1200€ (meine ich) Freibetrag.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html;jsessionid=3BF99C96FE93332C7FAD194C2FAA8423

Siehe Link zu den Zeitgrenzen.