Hostess, Betrieb Bescheid geben?

3 Antworten

Wie Wolfy1 schon sagte, schau mal was in deinem Arbeitsvertrag steht und deinem AG darüber informieren. Er kann natürlich auch "nein" sagen aber wenn diese kurzfristige Beschäftigung deine eigentliche Arbeit nicht beeinträchtigt ist das für die meisten AG sowieso kein Problem

Nebentätigkeiten müssen dann dem ArbG gemeldet werden, wenn das arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung festgelegt ist.

Eine Genehmigung braucht man nicht (es sei denn, man ist Beamter) und der ArbG kann den Nebenjob nur aus wichtigen Gründen untersagen (z. B. tatsächliche negative Auswirkungen auf die Haupttätigkeit, Konkurrenzunternehmen etc.).

Teile es dem ArbG einfach schriftlich mit und dann ist es gut (meist gibt es ein entsprechendes betriebliches Formular).

Das steht wahrscheinlich in Deinem Arbeitsvertrag. Für gewöhnlich muss man Bescheid geben