Kurz vor Rente Arbeitslos?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann solltest du die 4 Monate noch AlG 1 "mit nehmen". Dadurch erhöht sich deine Rente zwar nur noch minimal, aber du hättest ja pro Monat 0,3 % Abschlag von der rente wenn du vorzeitig ausscheidest. Und dieser Abschlag bleibt dann für den Rest des Lebens.

jedimaster 
Fragesteller
 28.07.2020, 13:33

heißt das ,dass ich 0,9 % Abschlag abgerechnet bekomme obwohl für die verbliebenen 4 Monate Alg. die Beiträge an die Rentenkasse bezahlt werden, oder ich habe was falsch verstanden ?

DerHans  11.09.2020, 13:32
@jedimaster

Wenn du vorzeitig in Rente gehst, bekommst du für jeden Monat 0,3 % Abschlag (für den Rest deines Lebens)

Wenn du AlG 1 beziehst, bist ja noch nicht in Rente.

jedimaster 
Fragesteller
 28.07.2020, 14:10

da sie als Experte gelten ,habe ich noch eine Frage meine Kündigung wird am 01.08.2020 wirksam am 01.09.2020 habe ich erst volle 45 Jahre Arbeit hinter mir ist es wichtig? ändert sich durch 1 Monat etwas ?

vielen Dank

DerHans  28.07.2020, 14:13
@jedimaster

Ich würde auf jeden Fall noch die AlG 1 Zeit ausnutzen. Wenn die 45 Jahre nicht voll sind, wird der Abschlag fällig. Außerdem ist das AlG 1 wahrscheinlich sogar höher als die Rente.

Arbeitslosengeld beziehen bis zum Renteneintritt und dich dann entspannt zurücklehnen. Sei froh, dass es nur 4 Monate sind.

Kannst auch die gesamte Zeit, für die dir Arbeitslosengeld zusteht, auskosten. Spricht mal mit der Rentenanstalt, wann du dann in Rente gehen kannst.

Ursusmaritimus  28.07.2020, 17:44

Vor allem Rente und ALG vergleichen....

Für die paar Monate (oder die vollen 2 Jahre) arbeitslos ALG1 melden und den Rentenantrag 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeeginn beantragen.

jedimaster 
Fragesteller
 28.07.2020, 14:24

bist du dir dann ganz sicher?

Josselchen  28.07.2020, 15:35
@jedimaster

Schon. Wie alt biste jetzt?

Mit 63 Jahren kannst du nicht nicht abschlagsfrei in Rente gehen. Deshalb vermute ich, dass die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchtest. Dafür brauchst du eine Wartezeit von 35 Monaten, die du ja erfüllst.

Die 4 Monate Arbeitslosigkeit schmälern deine Rente nur geringfügig, denn die Beiträge zur Rentenversicherung werden zu 80% weiter gezahlt (du hast also nur 20% Verlust für 4 Monate).

Wenn du das Arbeitslosengeld noch darüber hinaus beziehst und die Rente erst später beantragst, schmälerst du Abschlag jeden weiteren Monat um 0,3%. Das lohnt sich vor allem dann, wenn das ALG I höher ausfällt als die Rente.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wäre abschlagsfrei. Doch diese kannst du mit Geburtsjahr 1957 (?) erst mit 63 Jahren und 10 Monaten in Anspruch nehmen und brauchst dazu 45 Jahre Wartezeit. Die Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn zählt aber für diese Wartezeit nur dann, wenn die Firma insolvent ist - wie in diesem Fall wohl zutrifft?

Hattest du vor, diese Rente zu beantragen? Dann musst du noch ein wenig warten, aber das lohnt sich, wenn du bis dahin noch ALG I beziehst.

okieh56  28.07.2020, 21:02

Falls die Firma nicht insolvent ist, zählt die Zeit mit ALG I - Bezug nicht.

Tipp: Um die Wartezeit von 45 Jahren zu erfüllen, könntest du aber eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen und die Rentenversicherungspflicht nicht abwählen. damit würdest du weiterhin vollwertige Beitragszeiten erwerben - auch wenn du weniger als 450 € im Minijob verdienst.

Das Arbeitslosengeld zählt in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nur dann mit, wenn es auf Grund "vollständiger Betriebsaufgabe oder Insolvenz" des AG gezahlt wird. Wenn nur stellen gestrichen werden zählt es nicht für die Wartezeit von 45 Jahren!

Sollte es also nicht so sein, dass die 4 Monate mitzählen, rate ich Ihnen eine gringfügige Beschäftigung (mit Zuzahlung) aufzunehmen um die 45 Jahre voll zu bekommen.

Arbeitslosengeld sollten Sie in jedem Fall beantragen.