Mütterrente = zusätzliche Rentenjahre?

5 Antworten

Wenn bis jetzt schon ein Jahr Kindererziehungszeit pro Kind angerechnet wurde, wurden auch schon die Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes angerechnet.

Deshalb ändert sich nichts an der Wartezeit, wenn in diesem Zeitraum jeweils ein weiteres Jahr Kindererziehungszeien angerechnet werden, denn jeder Monat wird nur einmal gezählt.

Hallo Sardine,

wenn das Gesetz in Kraft tritt, bekommst du für deine beiden Kinder 2 Erziehungsjahre angerechnet.

Das bedeutet 1. du bekommst knapp 4 Entgeltpunkte (für die Höhe der Rente) und 2. werden diese Zeiten auch auf die Wartezeiten (notwendigen Beitragszeiten) angerechnet. Dies wirkt sich aber nur aus für Zeiträume, in denen du keine anderen Beitragszeiten (z.B. wegen Arbeit) hast. Und soweit sich die Kindererziehungszeiten überschneiden (Geburt des 2. Kindes vor dem 2. Geburtstag des 1. Kindes können die Kindererziehungszeiten nur einmal für die Wartezeit berücksichtigt werden.

Beispiel:

  • Geburt 1. Kind: 15.08.1980 -> Kindererziehungszeiten für 09/1980 - 08/1982

  • Geburt 2. Kind: 04.01.1982 -> Kindererziehungszeiten für 02/1982 - 01/1984

  • Gearbeitet ab dem 01.11.1983

Für das 1. Kind können alle 24 Monate auf die Wartezeit angerechnet werden, für das 2. Kind nur 14 Monate, weil sich 7 Monate mit den Zeiten für das 1. Kind überschneiden und 3 Monate bereits für die Arbeit berücksichtigt werden.

Grüße

Vielen Dank für die Antwort!

Meine beiden Kinder sind im Abstand von etwas mehr als 2 Jahren geboren. Wegen der Kinder hatte ich nur einen Teilzeitjob weit unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Ich habe gehofft, dass sich wenigstens das anteilig erhöhend auf die Anrechnungszeiten auswirkt.

Was ist eigentlich mit den insgesamt 3 Monaten, die ich in Mutterschutz war? Diese Zeiten werden definitiv nicht angerechnet. Als ich mit einer Mitarbeiterin der Rentenversicherung darüber sprach, sagte sei mir, dafür werden ja die Kindererziehungszeiten angerechnet. Das stimmt wohl so nicht, oder?

Ich versteh das alles immer noch nicht.

"Es ist vorgesehen, ab dem 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten anzurechnen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/4_Presse/infos_der_pressestelle/02_medieninformationen/03_pressematerial/rv_leistungsverbesserungsgesetz/140212_faq_muetterrente.html

Könntest Glück haben.

So habe ich es ja auch gesehen, daher meine Frage. Ich habe bei der Rentenversicherung alles Erforderliche (soweit ich es beurteilen kann) in die Wege geleitet und warte nun auf eine Benachrichtigung. Da das aber noch dauern kann, habe ich gedacht, ich erkundige mich, ob es jemand genau weiß. Über diese Frage scheint aber noch Unklarheit zu herrschen, denn es stehen sich in den veröffentlichten Texten verschiedene Varianten gegenüber. Auch aus dem eigentlichen Gesetzestext kann ich nichts Eindeutiges entnehmen.

Vielen Dank trotzdem allen, die mir geantwortet haben!

Nein, du bekommst Rentenpunkte gutgeschrieben keine "Arbeitsjahre"

@beangato

Das gilt wenn sie wegen der Kinder nicht gearbeitet hat, da sie aber "auf 45 Arbeitsjahre" nahezu kommt ist es fraglich....

Treffen Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten, zum Beispiel aufgrund einer beitragspflichtigen Beschäftigung, zusammen, werden zu den Entgeltpunkten aus eigener Beitragsleistung zusätzlich Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten ist allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Aktuell beträgt sie im Westen 71.400 Euro und im Osten 60.000 Euro. Um die Beitragsbemessungsgrenze einzuhalten, werden die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten gegebenenfalls gemindert.

Dies gilt jedoch nicht für Personen, deren Rente schon vor dem 1. Juli 2014 begonnen hat. Hier ist geplant, einen pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes zu zahlen. Eine während der Erziehung ausgeübte Beschäftigung hat bei diesem Personenkreis keine Auswirkung auf die Höhe der Mütterrente.

ja, musst aber einen Antrag stellen. Der hat einige Seiten, ist aber nicht schwer auszufüllen. Googl mal, dann findest du die Formulare.