Entziehung der Unbefristeten EM-Rente droht

5 Antworten

du schreibst: unbefristet!!! unbefristet heißt: auf Dauer - nämlich ohne Befristung! Ich gehe davon aus, dass du eine Erkrankung hast, die sich nicht regeneriert und wieder besser werden kann - Die Überprüfung dient wohl dafür, zu schauen ob immer noch eine volle EU oder verändert inzwischen eine teilweise EU besteht. Bis so ein Gutachten fertig ist, dauert es. Zw.-zeitlich kannst du auch beim Rententräger fragen, wie es weitergeht und warum eine Überprüfung sein soll.

Wenn du nicht gearbeitet hast und keine Versicherungszahlungen in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast und aus der Vergangenheit auch keine Ansprüche mehr bestehen, beziehst du Harzt 4-Leistungen, allerdings nur auf Antrag.

Du schreibst, der Alg1-Anspruch war ausgeschöpft- also kommt jetzt H4. Je nachdem, wie hoch deine Leistungsfähigkeit ist, kannst du auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden.. Vielleicht findest du ja selber eine Arbeit, die du machen kannst.

lachs4709  31.10.2018, 20:04

Das ist völliger Schwachsinn. Wenn einmal eine unbefrsitete Rente festgelegt wurde, so kann die nicht mehr zurückgenommen werden. Andersrum würde gehen. Deshalb bekomme ich auch keine Umschulung/Weiterbildung weil dem so ist und ich auch eine unbefristete Rente habe.

Heidrun1962a  03.11.2018, 23:09
@lachs4709

Klar, ich wurde bereits überprüft, bekomme weiter meine Rente. Bei einem Freund war es leider nicht so. Da wurde festgestellt, dass er wieder arbeitsfähig ist.

Hallo, nicht ganz nachvollziehbar ist, dass eine unbefristete EMR nun plötzlich durch eine Nachbegutachtung möglicherweise wieder aufgehoben werden soll. Vielleicht war sie eben doch befristet.

Lade Dir mal diese Broschüre runter, da kann man alles Wichtige nachlesen.

w w w.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Wenn da was drin steht, was Du nicht verstehst, dann kannst Du ja hier weiterhin nachfragen. Einen Aufbau von AlG 1 Ansprüchen kann ich da nicht erkennen.

schoma 
Fragesteller
 12.01.2014, 23:43

Hallo, ich kann es auch nicht nachvollziehen. Aber die Rente ist devinitiv unbefristet. Habe schon viele Jahre meine Leidvolle Erfahrung mit dem Rententräger gemacht. In 2002 haatte ich erstmals eine befristete Rente. Dann von 2004-2006. In 2006 war ich bei einem Hauseigenen Gutachter. Innerhalb von 5 Tagen war die Rente weg. Danach Widerspruch, Klage vorm Sozialgericht, bis hin zum Landessozialgericht. Alles verloren. Trotz Zusammenarbeit mit dem VDK. In 2010 aus Eigeninitiative neuen Antrag gestellt. Diesmal beim externen Gutachter gewesen. 2 Wochen später Rentenbescheid erhalten. Daher ist die erneute Begutachtung ein entsetzlicher Schock. Hatte geglaubt diesmal etwas auf der sicheren Seite zu stehen. Zum ALG 1 ist noch zu bemerken, das es seit 2003 gesetzlich gilt, das der Rententräger während der Rentenzahlung, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt. Habe das 2006 bei Rentenentzug selbst bei mir erlebt. Hatte danach 360 Tage Anspruch auf ALG 1.

VersBerater  14.01.2014, 14:43
@schoma

Danke für die Rückäußerung. Muss für die Antwort noch ein paar Rückfragen halten und melde mich dann wieder.

VersBerater  22.01.2014, 14:30
@VersBerater

Hallo, hier ist eine Antwort von der DRV:

Nachprüfung / "Bestandssicherheit" Der Anspruch auf Zahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, solange die gesetzlich normierten Voraussetzungen vorliegen. Entfallen die Anspruchsvoraussetzungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, endet die Rentenzahlung nach § 100 Abs. 3 SGB VI mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam wird. Die Regelung wird ergänzt durch § 48 SGB X, wonach der Verwaltungsakt (hier: Rentenbewilligungsbescheid) zumindest für die Zukunft aufzuheben ist, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei Erlass des Verwaltungsakts mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt. Zu diesen Änderungen der Verhältnisse zählt sicherlich die Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit, aber unter Umständen ist hier auch eine Besserung des Gesundheitszustandes denkbar.

Die Rentenversicherungsträger sind daher verpflichtet sicherzustellen, dass sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur solange zahlen, wie die maßgebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit weiterhin vorliegt. Dieser Verpflichtung müssen sie in einer für den Einzelfall geeigneten Weise nachkommen. Trotz vorhandener generalisierter Verfahren hängt eine entsprechende Nachprüfung auch immer von den Verhältnissen im konkreten Einzelfall ab.

Die Rentenversicherungsträger sind daher nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, in entsprechenden Fällen das weitere Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung auch bei einer unbefristeten Rentenleistung nachzuprüfen. Hierauf werden die Versicherten bereits im Rentenbewilligungsbescheid hingewiesen. Unter Umständen kann für diese Nachprüfung eine erneute Begutachtung notwendig sein. Eine "Bestandssicherheit" bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer allein aufgrund des Rentenbezuges läßt sich aus den gesetzlichen Vorschriften nicht herleiten.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass nur die Bezieher einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung allein aufgrund des Bezuges der Rente in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig sein können. Geregelt ist dies in den §§ 26 Abs. 2 Nr. 3 und 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III. § 26 SGB III bestimmt die Versicherungspflicht für Bezieher einer Rente voller Erwerbsminderung. § 28 SGB III regelt in Ergänzung hierzu, dass Versicherungsfreiheit besteht, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit dauerhaft besteht. Hinsichtlich der Beitragszahlung verweisen wir auf die Regelungen der §§ 345a und 347 SGB III.

oldtimer4711  28.12.2018, 19:02
@schoma

Hallo schoma,

leider lese ich das erst jetzt. Aber ich bin etwas schockiert. Ich habe das gleiche Problem mit der RV wie du.

Du schreibst, dass es seit 2003 gesetzlich gilt, dass der Rententräger während der Rentenzahlung Beiträge zur AV abführt. Ich erhalte seit 2001 EM-Rente, muss er dann keine Beiträge abführen oder muss er dann seit 2003 abführen. Weil auf meinem Rentenauszug sind keine AV Beiträge abgeführt.

lachs4709  31.10.2018, 20:07

Nein, der Fragesteller hat Recht. Sie war nicht befristet. Ich hatte auch UNBEFRISTETE Rente, bei mir wurde es auch versucht aber nicht geschafft.

hallo,

die rente muss befristet gewesen sein, sonst würde man dich nicht wieder auf verbesserung der erwerbsfähigkeit begutachten.

ein alogeld 1 leistungsanspruch wird nicht über den bezug einer rente aufgebaut.

sollte die rente entzogen werden, widerspruchsverfahren einleiten, sofort beim arbeitsamt melden, ggfls. arge.

beste grüsse

dickie59

schoma 
Fragesteller
 12.01.2014, 23:28

Hallo dickie59, die Rente ist devinitiv unbefristet. Steht so im Bescheid. Mit dem ALG1 Anspruch stimmt auch. Dafür gab es 2003 glaube ich ein neues Gesetz.. Der Rententräger führt während der Rente, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ab. Hintergrund ist der, das wenn man die Rente entzogen bekommt, man nicht gleich in Hartz 4 fällt. Habe das selbst bei mir erlebt. 2004-2006 Befristete Rente, danach Anspruch auf 360 Tage ALG 1. Hartz 4 kommt leider aufgrund des Einkommens meiner Frau nicht in Frage. Sie verdient etwas mehr als unser beider Hartz Satz wäre.

lachs4709  31.10.2018, 20:06

Bei mir haben sie das auch versucht und ich habe zurückgeschrieben, warum habe ich unbefristete rente bekommen und jetzt wollen sie mich untersuchen. dann haben sie aufgehört zu schreiben und bekam rente weiter.

Das ist völliger Schwachsinn. Wenn einmal eine unbefrsitete Rente festgelegt wurde, so kann die nicht mehr zurückgenommen werden. Andersrum würde gehen. Deshalb bekomme ich auch keine Umschulung/Weiterbildung weil dem so ist und ich auch eine unbefristete Rente habe.

Dickie59  01.11.2018, 15:45
@lachs4709

warum fragst du aktuell, warum du keine Umschulung bekommst und eine unbefristete Rente bekommst????? hier gibts du dir doch selbst die antwort!!!

Das ist völliger Schwachsinn. Wenn einmal eine unbefrsitete Rente festgelegt wurde, so kann die nicht mehr zurückgenommen werden. Andersrum würde gehen. Deshalb bekomme ich auch keine Umschulung/Weiterbildung weil dem so ist und ich auch eine unbefristete Rente habe.

Heidrun1962a  03.11.2018, 23:07

Klar kann eine unbefristete Rente zurück genommen werden.

Es gibt in der Medizin Fortschritte und da kann es durchaus angehen, dass du wieder überprüft und auch als arbeitsfähig eingestuft wirst. Der Rentenversicherung kostet es eine menge Geld, so eine Überprüfung und das wird nicht gemacht, wenn sie nicht dabei hoffen, dass er/sie nicht vielleicht doch wieder arbeitsfähig sind.

oldtimer4711  28.12.2018, 18:53
@Heidrun1962a

Bei mir hat die RV gesagt ein Mitarbeiter der RV, noch nie in seinem ganzen Leben hatte er den Fall, dass jemand der unbefristet eine Rente hatte, die Rente weggefallen wäre.

Das hat es bei der DRV noch nie gegeben sagte er mir. Es ist ja auch klar, ansonsten hätten sie ja keine unbefrsitete Rente gegeben. Deshalb tun sich auch die Richter so schwer LTA zu gewähren. Ich sehe es ja bei mir.

Heidrun1962a  28.12.2018, 18:57
@oldtimer4711

Das stimmt nicht. Ich habe einen Freund, der überprüft wurde und als wieder arbeitsfähig eingestuft wurde. Der arbeitet wieder.

Warum führt die DRV denn Überprüfungen durch, wenn sie die Rente doch nicht zurück nehmen, wenn der Arzt denjenigen als wieder arbeitsfähig einstuft?

Warte doch erst mal das Gutachten ab. Außerdem bekämst du auf jeden Fall die Grundsicherung (Hartz IV). Die solltest du vorsorglich bereits jetzt beantragen, damit es da wenigstens zum nahtlosen Übergang kommt, und die Mietzahlung gewährleistet ist.

Wieso soll der Bezug dem EM-Rente als Beitragszeit für die Alo-Versicherung zählen? Das wäre doch unsinnig. Die Zeiten Rentenbezugs zählen für das Altersruhegeld als versicherte Zeit.

oldtimer4711  28.12.2018, 18:50

Du weißt doch überhaupt nicht ob er Grundsicherung Hartz iV bekommt. Das kommt darauf an wieviel Vermögen er hat. Wenn er Vermögen hat, bekommt er in Deutschland überhaupt nichts.