Muss man seinem Arbeitgeber seine aktuelle Rentenauskunft zeigen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vermutlich wird diese nurbenötigt damit man mit ihr den Renteneintritt bzw. das Ende der Beschäftigung planen kann.

Es kann dann mit ihr geschaut werden welcher Rentenbeginn möglich ist und dann kann man besprechen wann sie ausscheidet.

Wenn sie nicht möchte kann sie alle Geldbeträge schwärzen. Sie kann die Rentenauskunft auf behalten und nicht vorzeigen.

Grundsätzlich gehen die Zahlen den AG nichts an. Welchen Hintergedanken die Firma hat: keine Ahnung.

Mögkichkeit A: Deine Mutter fällt unter die langjährig Versicherten und könnte bereits bald gehen.

Möglichkeit B: Man will deiner Mutter die Flexirente anbieten, deine Mutter arbeitet weniger, muss dafür aber länger gehen bis zum Eintritt in die abschlagsfreie Rente.

Möglichkeit C: Deine Mutter erhält bereits Witwenrente und es stellen sich ganz andere Fragen.

Es mag zwar durchaus Personaler geben, die hier adäquat Auskunft geben und beraten können. Ich würde aber mehr Vertrauen in die Auskunft eines Rentenberaters setzen. Diesen Termin mit Kontenerklärung bei der Rentenversicherung wäre mir der wichtigere.

Den AG kann nur eine zeitliche Planung interessieren: wie lange kann er noch mit deiner Mutter rechnen.

Man kann natürlich auch hoffen, dass der AG so geschockt von der geschätzten Rentenhöhe ist, dass er sofort eine Gehaltserhöhung ausspricht. ^

"Man kann natürlich auch hoffen, dass der AG so geschockt von der geschätzten Rentenhöhe ist, dass er sofort eine Gehaltserhöhung ausspricht. "

Eine sehr schöne Vorstellung.

Hallo Magdalena,

grundsätzlich muss deine Mutter die Rentenauskunft nicht dem Arbeitgeber zeigen.

Wenn sie jedoch in Altersteilzeit gehen möchte, ist die Vorlage der Rentenauskunft beim Arbeitgeber notwendig. Hintergrund ist, dass die Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/AltTZG_1996.pdf) erst dann enden darf, wenn deine Mutter in Rente gehen könnte.

Da der Arbeitgeber nur Informationen über den möglichen Rentenbeginn benötigt, können allerdings andere Informationen aus der Rentenauskunft (z.B. Zu erwartende Rentenhöhe oder der Versicherungsverlauf) weggelassen bzw. geschwärzt werden.

Der Fragestellung nach zu urteilen, geht es wohl eher nicht um Altersteilzeit.

Sie will nicht in Rente gehen.Auch nicht mit 63 Jahren. Das wollen sie ihr wohl schmackhaft machen.

@Magdalena08

Dann sollte sie die Rentenauskunft auf keinen Fall vorlegen, um einer falschen Auslegung vorzubeugen!

Hallo,

nein, muss man nicht.

Wenn er den Rentenverzicht für die 2 Jahre früher in Rente gehen für die Dauer übernimmt, dann können man es sich überlegen.

Aufgrund der Langlebigkeit kann es auch Sinn machen, wenn die Rente reicht.

Dann kommt es auf 7,2% weniger nicht an, wenn ich 24 Monate länger Rente beziehe.

LG

Dickie59

Es sind 9,9 Prozent!

@verreisterNutzer

ah, richtig Anhebung um 6 Monate , 30 Monate x 0,3=9,0, vorrausgesetzt 1955 geboren und versicherungspflichtige 45 Jahre

Sie "soll" ihre Rentenauskunft mitbringen? Das geht die Firma doch gar nichts an.

Ich frage mich, was die Firma damit anfangen soll?

Und zu welchem Zeitpunkt sie Rente beantragen soll, kann sie ganz alleine entscheiden.

Es ei denn die Firma zahlt ihr den Ausfall, wenn sie vorzeitig in Rente geht. Dabei muss sie aber bedenken, dass der "Abschlag" dann ihr Leben lang erhalten bleibt. Das wird die Firma wohl kaum ausgleichen wollen.

In der Firma gibt es einen Haustarif, da muss sie mit Beginn der Regelaltersgrenze gehen.

@Magdalena08

Die Regelaltersgrenze ergibt sich aus dem Geburtsjahrgang. Das hat mit der Rentenauskunft absolut nichts zu tun.

Und niemand kann gezwungen werden, die Rente vorzeitig zu beantragen.