Renteneintritt und Arbeitsunfähig

6 Antworten

@Staber12683, 

sobald du nicht mehr Arbeitnehmer, sondern Rentner bist, ist Krankheit dein Privatvergnügen.

Falls du als Rentner dir etwas hinzuverdienen möchtest, solltest du dich dann mit deinem neuen "Arbeitgeber" einigen, wie du dich im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit verhalten sollst.

Ich habe einfach nur Bescheid gesagt, dass ich nicht kommen kann.

Meine Rente beginnt am 1.2.m bin aber krank geschrieben. Kann es sein, daß Ich eher in Rente gehen MUSS ? 

@salino2008

@salino2008, 

du drückst wohl nicht ganz korrekt aus. Sicher meinst du, dein Leben als Arbeitnehmer endet am 31.01., wahrscheinlich im Jahre 2016. Du wärest dann also ab dem 01.02.2016 Rentner. Das ist dann ein Stichtag und unabhängig von deiner Erkrankung.

Du bist also arbeitsunfähig, gehst nicht zur Arbeit und gleitest in dein Rentnerdasein hinein. Du könntest dann höchstens noch zu deinem Arbeitgeber gehen und eventuelle persönliche Dinge einsammeln und mit nach Haus nehmen.

Falls es sich so verhält, erlischt am 01.02.2016 mit Beginn deines Rentnerdaseins automatisch deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, da von dem Stichtag an, Krankheit dein Privatvergügen ist.

Ab Rentenbeginn endet die Krankengeldzahlung. Sollte die kasse weiter bezahlt haben, hat sie einen erstattungsanspruch gegen die DRV. Das werden die beiden dann gegeneinander verrrechnen. Mfg

nein, wenn der reguläre rentenbeginn der 1.3. ist, ist es so. natürlich bist du dann noch krank (leider), aber du brauchst dann eben keine krankmeldung mehr.

gute besserung

Wenn du zum 1.3. in Rente gehst, hast du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung. Als Rentner hast du ja dein Einkommen aus der Rente. (egal, ob du krank bist)

Wenn du die Altersrente zum 01.03 beantragt hat, beginnt sie auch am 01.03..