Bei Pflegegrad EU - Rente noch mal beantragen??

3 Antworten

Durch die Pflegestufe erhöht sich ja dein Rentenanspruch nicht. 

Es sei denn du hättest bisher noch 3 - 6 Stunden täglich arbeiten können, und das hätte sich jetzt verschlechtert.

txrace 
Fragesteller
 29.03.2017, 12:37

Danke für die Antwort. Es geht nicht um die Erhöhung des Rentenanspruchs sondern um die Verlängerung der EM - Rente. Die ist jetzt nach 3 Jahren wieder fällig, ich bekam gestern die Unterlagen. Inzwischen habe ich aber eine Pflegestufe bekommen und meine Frage war, ob es nicht reicht, den Bescheid zur Pflegestufe bei der Rentenkasse einzureichen als gesamten Unterlagen neu. Denn, als Pflegebedürftiger noch einer Arbeit nachzugehen, wäre ziemlich schwierig. Es ist ja nicht nur einige Arbeit von mir, das auszufüllen, sondern vor allem die Rentenkasse muss ja wieder einige Zeit aufwenden, meine Angaben zu überprüfen und die Ärzte und Krankenhäuser, bei denen ich war, müssen ja auch wieder einige Zeit investieren. Inzwischen bin ich mit meiner Arbeit soweit fertig, nun haben die anderen zu tun. Schade um deren Zeit.

DerHans  29.03.2017, 12:50
@txrace

Die befristete Rente verlängert sich automatisch, wenn der Verlängerung durch einen neuen Bescheid ein Ende gesetzt wird. Dafür müsste die RV dann ein neues Gutachter erstellen. Bei einem Pflegegrad Stufe zwei wird sich das erübrigen. Das musst du der RV nur mitteilen. (Kopie des Bescheides)

turnmami  29.03.2017, 14:02
@DerHans

Ein Antrag auf Weiterzahlung ist IMMER erforderlich!!

gunther02  29.03.2017, 21:16
@DerHans

Das Formular R0120 ist in jedem Fall auszufüllen und an den RV-Träger zu schicken!

Es empfiehlt sich jedoch den Bescheid der Pflegeversicherung bezufügen (es gibt im Antrag auch eine Frage ob eine Begutachtung der Pflegeversicherung statt fand).

War die EM-Rente befristet?

Wenn ja, mußt du wohl alles wieder ausfüllen. Erwerbstätigkeit und Pflegebedürftigkeit schließen sich nämlich nicht aus.

Natürlich muss der Weiterzahlungsantrag ausgefüllt werden. Eine EM Rente hat mit Pflegestufe nichts zu tun!