Frühester Renteneintritt 12/59 geboren und 50 % Schwerbehinderung?

9 Antworten

Hallo Beverly1,

Sie schreiben:

Frühester Renteneintritt 12/59 geboren und 50 % Schwerbehinderung?
bin 12/59 geboren - in meiner Firma seit 38 Jahren und seit letztem Jahr 50 % schwerbehindert. Wann kann ich frühestens in Rente gehen ? Seit 1976 berufstätig und war keinen Tag arbeitslos. Wer kann mir helfen ?

Antwort:

Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB 50) ausgewiesen!

Vorgezogene Altersente für schwerbehinderte Menschen:

Mit Jahrgang 1959 frühester Rentenbeginn mit 61 Jahren + 2 Monaten und einem lebenslangen Abschlag von bis zu 10,8 %! (siehe Tabelle auf Seite 16)

Mit 64 Jahren + 2 Monaten ohne Abschlag! (siehe Tabelle auf Seite 16)

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Auszug ab Seite 15 der o.a. DRV-Broschüre:

Für schwerbehinderte Menschen ist es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer, einen passenden Arbeitsplatz zu finden.

Außerdem lässt ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren oftmals nicht zu.

Deshalb können sie bereits vorher ohne Abschlag in Rente gehen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die > bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und > die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100).

Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis oder -bescheid nachgewiesen.

Sie muss beim Versorgungsamt beantragt werden und bei Rentenbeginn noch vorliegen.

Lesen Sie bitte auch die Broschüre „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“.

Für vor 1952 Geborene lag die Altersgrenze für diese Rente bei 63 Jahren.

Sie konnten aber vorzeitig mit einem Abschlag von 10,8 Prozent ab 60 in Rente gehen.

Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufen­weise angehoben.

Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 65.

Sie können die Altersrente jedoch vorzeitig mit einem Abschlag in Anspruch nehmen!

Fazit:

Mit 1959 geboren + 61 Jahre + 2 Monate = 2020 und mit Abschlägen!

Mit 1959 geboren + 64 Jahre + 2 Monate = 2023 ohne Abschläge!

====

Im Zweifelsfall lassen Sie sich in der nächstgelegenen DRV-Rentenanstalt oder bei den Bürgerdiensten im Rathaus beraten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Konrad.....vielen herzlichen Dank!!!

Die Rentenstelle kann Dir genaue Auskunft geben.

Du kannst frühestens ab dem 01.03.20121, also mit 61 Jahren und 2 Monaten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen, allerdings mit 10,8% Abschlag. Ohne Abschlag drei Jahre später, also ab 01.03.2024, mit 64 Jahren und zwei Monaten.

Es sei denn, du bist am 01.12.59 geboren, dann geht das bereits einen Monat früher.

Dazu musst du 35 Jahre Wartezeit (rentenrechtliche Zeiten) erfüllen, was in deinem Fall zutreffen müsste.

01.03.2021 wollte ich schreiben, nicht 20121 (das würdest du wohl nicht mehr erleben).

Ich bedanke mich ganz herzlich!

Jahrgang ´59 geht regulär mit 66 Jahren und 3 Monaten in Rente.

Mit einem Behinderungsgrad von 50 % kann man 24 Monate früher in Rente, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.